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ARTIKEL 21 Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der EG - Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Nicaragua und Panama

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.2014

ARTIKEL 21

Zusammenarbeit im Bereich kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen

Die Vertragsparteien kommen überein, günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung von kleinen und mittleren Unternehmen und Kleinstunternehmen, unter anderem in ländlichen Gebieten, zu fördern, und zwar insbesondere durch

  1. a)Förderung von Kontakten zwischen den Wirtschaftsbeteiligten sowie gemeinsamen Investitionen, joint ventures und Informationsnetzen im Rahmen der bestehenden horizontalen Programme;b)Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmöglichkeiten, Bereitstellung von Informationen und Förderung der Innovation.

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