Prüfungsplan
§ 5
Die Termine für Lehrgangsteile und Zulassungsseminare nach Abs. 2 werden von der jeweiligen Dienstbehörde nach Maßgabe der betrieblichen Notwendigkeiten im Zuge der Einladung zur Grundausbildung festgesetzt. Mit der Zuweisung zur Grundausbildung sind die Lernbehelfe auszufolgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)