Artikel 7
Jegliche Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens ist durch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beizulegen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Jegliche Streitigkeit über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens ist durch Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien beizulegen.
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