Artikel 7
Mit Inkrafttreten dieses Abkommens treten das Abkommen über soziale Sicherheit1 vom 23. September 1996 und das Abkommen über die Arbeitslosenversicherung2 vom 24. Juli 1981 außer Kraft.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten beider Vertragsstaaten dieses Abkommen unterzeichnet.
Geschehen zu Wien, am 8. Jänner 2013 in zwei Urschriften.
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 151/1998.
2 Kundgemacht in BGBl. Nr. 76/1982.
Zuletzt aktualisiert am
21.03.2025
Gesetzesnummer
20008890
Dokumentnummer
NOR40163281
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