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Soziale Sicherheit (Luxemburg)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Luxemburg)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 156/1999
Inkrafttretensdatum
01.10.1999
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM GROSSHERZOGTUM LUXEMBURG ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. III Nr. 156/1999 (NR: GP XX RV 859 AB 1007 S. 104 . BR: AB 5622 S. 635 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Juli 1999 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 mit 1. Oktober 1999 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
das Großherzogtum Luxemburg
in dem Wunsche, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,
sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens vom 21. Dezember 1971 zwischen den beiden Staaten über soziale Sicherheit 1) in der Fassung des Ersten Zusatzabkommens vom 16. Mai 1973 1) und des Zweiten Zusatzabkommens vom 9. Oktober 1978 2) tritt:
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1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 73/1974
2) Kundgemacht in BGBl. Nr. 349/1980
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