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Artikel 6 Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.2008

Artikel 6

Das Abkommen und die ihm beigefügten Erklärungen sind in bulgarischer und rumänischer Sprache abgefasst.

Sie sind diesem Protokoll beigefügt und gleichermaßen verbindlich wie die anderen Sprachfassungen des Abkommens und der ihm beigefügten Erklärungen.

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