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Artikel 5 Protokoll zum Abkommen über die Zusammenarbeit und eine Zollunion zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und San Marino

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.2005

Artikel 5

Das Abkommen sowie die ihm beigefügten Erklärungen sind in estnischer, lettischer, litauischer, maltesischer, polnischer, slowakischer, slowenischer, tschechischer und ungarischer Sprache abgefasst.

Diese Texte sind dem Protokoll beigefügt und gleichermaßen verbindlich wie die Texte in den anderen Sprachen, in denen das Abkommen und die ihm beigefügten Erklärungen abgefasst sind.

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