Artikel 1
Offene Transiträume bestehen an folgenden Grenzübergangsstellen:
- 1. Flughafen Graz,
- 2. Flughafen Salzburg,
- 3. Flughafen Wien-Schwechat.
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Graz bestehen im Umfang der in den Anlagen A und B farblich markierten Räumlichkeiten.
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Salzburg bestehen im Umfang der in den Anlagen C bis E farblich markierten Räumlichkeiten.
Die offenen Transiträume an der Grenzübergangsstelle Flughafen Wien-Schwechat bestehen im Umfang der in den Anlagen F bis O farblich markierten Räumlichkeiten.
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