§ 0
Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen
Kurztitel
Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2013
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Arabischen Republik Ägypten über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich und die Inhaber von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen der Arabischen Republik Ägypten
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 10. August 2010 bzw. 25. November 2012 abgegeben; das Abkommen ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2013 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Arabischen Republik Ägypten (im Folgenden als „die Vertragsparteien“ bezeichnet) sind im Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen der Republik Österreich sowie von Inhabern von Diplomaten-, Spezial- und Dienstpässen der Arabischen Republik Ägypten zu erleichtern, wie folgt übereingekommen:
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