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Artikel 4 – Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer Schiedsrichter Zusatzprotokoll zum Strafrechtsübereinkommen über Korruption

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2014

Artikel 4 – Bestechung und Bestechlichkeit ausländischer Schiedsrichter

Jede Vertragspartei trifft die erforderlichen gesetzgeberischen und anderen Maßnahmen, um die in den Artikeln 2 und 3 genannten Handlungen, wenn ein Schiedsrichter, der seine Aufgaben nach Maßgabe des innerstaatlichen Schiedsrechts eines anderen Staates wahrnimmt, beteiligt ist, nach ihrem innerstaatlichen Recht als Straftaten zu umschreiben.

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2025

Gesetzesnummer

20008760

Dokumentnummer

NOR40160694

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)