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Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.12.2013

§ 0

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010

Kurztitel

Gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 510/2013

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.12.2013

Index

27/01 Rechtsanwälte

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Justiz über die gesonderte Festsetzung der Pauschalvergütung des Bundes für die von Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten Leistungen für die Jahre 2009 und 2010

StF: BGBl. II Nr. 510/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 47 Abs. 5 Rechtsanwaltsordnung, RGBl. Nr. 96/1868, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 54/2012, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen und dem Hauptausschuss des Nationalrates verordnet:

Zuletzt aktualisiert am

20.11.2019

Gesetzesnummer

20008730

Dokumentnummer

NOR40159455

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