vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 12 Patronenprüfordnung 2013

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.12.2013

Kontrolle der Oberfläche der Munition

§ 12

Die Oberfläche der Munition ist auf Materialfehler und Riefen zu kontrollieren. Die Kontrolle gilt als bestanden, wenn

  1. 1. auf keiner Munitionshülse Längsrisse am Hülsenmund mit mehr als 3 mm Länge, andere Längs- oder Querrisse oder ein Bodenriss und
  2. 2. auf nicht mehr als 3, 5, 8 und 12 Stücken Munition, je nach der Größe des Loses (§ 21 Abs. 2), Längsrisse am Hülsenmund mit einer Länge von höchstens 3 mm festgestellt werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte