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Anlage12 Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen EG - Serbien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2013

PROTOKOLL Nr. 2

ÜBER GEGENSEITIGE PRÄFERENZIELLE HANDELSZUGESTÄNDNISSE FÜR BESTIMMTE WEINE UND ÜBER GEGENSEITIGE ANERKENNUNG, SCHUTZ UND KONTROLLE DER BEZEICHNUNGEN FÜR WEINE, SPIRITUOSEN UND AROMATISIERTE WEINE

Anlage12

(Anm.: Protokoll Nr. 2 ist als PDF dokumentiert)

Zusatzdokumente: III_256_2013_PROTOKOLL_Nr._2 

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