Fachbereichsarbeit – Beurteilung
§ 32
(1) Die Fachbereichsarbeit ist von der betreuenden Lehrkraft zu überprüfen und zu beurteilen.
(2) Bei der Beurteilung sind folgende Beurteilungsstufen anzuwenden:
- 1. „sehr gut“ (1),
- 2. „gut“ (2),
- 3. „befriedigend“ (3),
- 4. „genügend“ (4),
- 5. „nicht genügend“ (5).
Eine positive Beurteilung ist bei den Beurteilungsstufen gemäß Z 1 bis 4 gegeben.
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