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Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Kirgisistan - Protokoll
Kurztitel
Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Kirgisistan - Protokoll
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.04.2010
Langtitel
Protokoll zum Abkommen 1 über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union
Sonstige Textteile
Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 147/1999, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 68/2009.
Ratifikationstext
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 mit 1. April 2010 in Kraft getreten.
Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 205 vom 01.08.2008, S. 42 veröffentlicht.
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.
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