vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Kirgisistan - Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2010

§ 0

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Kirgisistan - Protokoll

Kurztitel

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit EG - Kirgisistan - Protokoll

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 253/2013

Inkrafttretensdatum

01.04.2010

Langtitel

Protokoll zum Abkommen 1 über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Kirgisischen Republik andererseits anlässlich des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union

StF: BGBl. III Nr. 253/2013

Sonstige Textteile

Der Rat der Europäischen Union hat gemäß Art. 6 Abs. 2 der Akte zum Beitrittsvertrag 2005 (BGBl. III Nr. 185/2006) im Namen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union den nachstehenden Staatsvertrag abgeschlossen, bei dem daher auch die Republik Österreich Vertragspartei ist:

___________________________

1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 147/1999, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 68/2009.

Ratifikationstext

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union ist das Protokoll gemäß dessen Art. 4 Abs. 1 mit 1. April 2010 in Kraft getreten.

Das Protokoll wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 205 vom 01.08.2008, S. 42 veröffentlicht.

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, in Verbindung mit dem Beschluss des Nationalrats gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit, werden alle authentischen Sprachfassungen des Protokolls durch Auflage im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten kundgemacht.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)