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§ 5 Nachhaltigkeit, Tierschutz, umfassender Umweltschutz, Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und Forschung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.7.2013

§ 5.

Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit hochqualitativen Lebensmitteln tierischen und pflanzlichen Ursprungs auch aus heimischer Produktion sowie der nachhaltigen Gewinnung natürlicher Rohstoffe in Österreich zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit.

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

20008504

Dokumentnummer

NOR40153083

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