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§ 1 Bilateraler Kreditvertrag zwischen dem Internationalen Währungsfonds und der Oesterreichischen Nationalbank

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.6.2013

§ 1

Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, im Namen der Republik dem Internationalen Währungsfonds im Rahmen eines bilateralen Vertrages einen Kredit im Umfang von höchstens 6,13 Milliarden Euro zu gewähren.

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