Berufsbild
§ 3
(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Textilchemie wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.
Pos. | 1. Lehrjahr | 2. Lehrjahr | 3. Lehrjahr | 4. Lehrjahr |
1. | Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes | – | – | – |
2. | Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche | – | – | |
3. | Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs | Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes | ||
4. | Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen) | |||
4.1. | Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.) | |||
4.2 | Soziale Kompetenz ( zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter führen etc.) | |||
4.3 | Personale Kompetenz (zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.) | |||
4.4 | Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen) | |||
4.5 | Arbeitsgrundsätze (zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.) | |||
4.6 | Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen | |||
5. | Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung | Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden | ||
6. | Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes | |||
7. | Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe | |||
8. | Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Diagrammen, Fließschematas usw. | |||
9. | Einfaches manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen | |||
10. | Kenntnis der Roh- und Ausgangsstoffe (textile Rohstoffe, Garne, Zwirne) für die Textilindustrie, ihrer Eigenschaften sowie Erkennungsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit | |||
11. | Kenntnis der Garnnummerierung, Garnbestimmung und Garnberechnung | |||
12. | Grundkenntnisse der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | Kenntnis der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten | ||
13. | Grundkenntnisse der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | Kenntnis der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte | – | |
14. | Kenntnis der textilen Fertigungskette | |||
15. | Kenntnis der Veredelungsprozesse wie zB Färben, Drucken, Beschichten, Appretieren, der Arbeitsschritte und (wie zB Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.), der Qualitätsmerkmale der veredelten Produkte sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Geräte, Maschinen und Anlagen | - | ||
16. | Kenntnis der in den Veredelungsprozessen eingesetzten Chemikalien wie Farbstoffe, Pasten, Druckmittel, Entschlichtungs-, Bleich- und Appreturmittel, ihrer Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten, Einsatzgebiete, der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten sowie über den Umgang mit Sicherheitsdatenblättern und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen | |||
17. | – | Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Chemikalien | Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Chemikalien | |
18. | Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnungen und Rezepturberechnungen | – | – | |
19. | – | Kenntnis des Ansetzen von Pasten (zB Farb- oder PVC-Pasten) bzw. Ansetzens von Flotten (zB Farbflotten) sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Geräte und Maschinen (zB Dreiwalzenstuhl, Disolver, Planetenrührer, Dosieranlagen usw.) | – | |
20. | – | Mitarbeit beim Anwenden von Rezepturen und Ansetzen von Mischungen, Pasten und Flotten | Anwenden von Rezepturen und Ansetzen von Mischungen, Pasten und Flotten | – |
21. | Kenntnis des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion | – | – | – |
22. | Mitarbeiten beim Zusammenstellen und Vorbereiten von Veredelungspartien | Zusammenstellen und Vorbereiten von Veredelungspartien | – | |
23. | – | Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen (zB Prozessbedingungen wie Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.) und Ab- bzw. Umstellen der Geräte, Maschinen und Anlagen zur Veredelung von Textilien | Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen (zB Prozessbedingungen wie Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.) und Ab- bzw. Umstellen der Geräte, Maschinen und Anlagen zur Veredelung von Textilien | |
24. | – | – | Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten | |
25. | – | – | Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit | |
26. | – | Mitarbeiten beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall | |
27. | – | – | Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Anlagen | |
28. | Kenntnis des Wartens und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen | ||
29. | – | – | Kenntnis der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen | |
30. | Kenntnis der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen | ||
31. | Kenntnis der berufsspezifischen anorganischen und organischen Chemie sowie der Physik | Kenntnis der berufsspezifischen Chemie der Polymere | ||
32. | Kenntnis einfacher labortechnischer Grundoperationen wie Wägen, Abmessen, Filtrieren, Herstellen von Lösungen, Temperaturmessungen | Durchführen einfacher labortechnischer Grundoperationen wie Wägen, Abmessen, Filtrieren, Herstellen von Lösungen, Temperaturmessungen | – | |
33. | Kenntnis der textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalyse und des Aufbaus von Versuchsapparaturen | |||
34. | Mitarbeiten bei textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalysen und beim dazu notwendigen Aufbau von Versuchsapparaturen | Durchführen von textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalysen und des dazu notwendigen Aufbau von Versuchsapparaturen | ||
35. | Durchführen von Faseranalysen mittels Mikroskopie und anderen chemischen Analysemethoden | Nachweisen von Faserschädigungen | ||
36. | – | Kenntnis der Farbstoffklassen, deren Echtheiten, Färbe- bzw. Drucktechnologien sowie über Farbmetrik und Rezepturen | ||
37. | – | Lesen und Handhaben von Farbkarten, Rezepturen und einschlägigen Tabellen | – | |
38. | – | – | Bestimmen von Echtheiten | |
39. | Grundkenntnisse des Ökolabels und über dessen Bedeutung | Kenntnis des Ökolabels und über dessen Bedeutung | – | |
40. | Kenntnis der Maßnahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements | Mitarbeiten beim Qualitäts- und Umweltmanagement | ||
41. | – | – | – | Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Prozessverbesserung |
42. | – | – | Kenntnis der neuesten Trends und Anforderungen im betrieblichen Produktbereich | |
43. | Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke | |||
44. | Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software) | |||
45. | Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen | – | – | |
46. | Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG) | |||
47. | Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten | |||
48. | Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls | |||
49. | Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom | |||
50. | Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen | |||
51. | Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften |
(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJBG) zu entsprechen.
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