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§ 3 Textilchemie-Ausbildungsordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.2013

Berufsbild

§ 3

(1) Für die Ausbildung im Lehrberuf Textilchemie wird folgendes Berufsbild festgelegt. Die angeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sind spätestens in dem jeweils angeführten Lehrjahr beginnend derart zu vermitteln, dass der Lehrling zur Ausübung qualifizierter Tätigkeiten im Sinne des Berufsprofils befähigt wird, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen, Kontrollieren und Optimieren einschließt.

Pos.

1. Lehrjahr

2. Lehrjahr

3. Lehrjahr

4. Lehrjahr

1.

Kenntnis der Betriebs- und Rechtsform des Lehrbetriebes

2.

Kenntnis des organisatorischen Aufbaus und der Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Betriebsbereiche

3.

Einführung in die Aufgaben, die Branchenstellung und das Angebot des Lehrbetriebs

Kenntnis der Marktposition und des Kundenkreises des Lehrbetriebes

4.

Fachübergreifende Ausbildung (Schlüsselqualifikationen)
In der Art der Vermittlung der fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten ist auf die Förderung folgender fachübergreifender Kompetenzen des Lehrlings Bedacht zu nehmen:

4.1.

Methodenkompetenz (zB Lösungsstrategien entwickeln, Informationen selbstständig beschaffen, auswählen und strukturieren, Entscheidungen treffen etc.)

4.2

Soziale Kompetenz ( zB in Teams arbeiten, Mitarbeiter führen etc.)

4.3

Personale Kompetenz (zB Selbstvertrauen und Selbstbewusstsein, Bereitschaft zur Weiterbildung, Bedürfnisse und Interessen artikulieren etc.)

4.4

Kommunikative Kompetenz (zB mit Kunden/innen, Vorgesetzten, Kollegen/innen und anderen Personengruppen zielgruppengerecht kommunizieren; Englisch auf branchen- und betriebsüblichem Niveau zum Bestreiten von Alltags- und Fachgesprächen beherrschen)

4.5

Arbeitsgrundsätze (zB Sorgfalt, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Pünktlichkeit etc.)

4.6

Kundenorientierung: Im Zentrum aller Tätigkeiten im Betrieb hat die Orientierung an den Bedürfnissen der Kunden/innen unter Berücksichtigung der Sicherheit zu stehen

5.

Kenntnis der Arbeitsplanung und Arbeitsvorbereitung

Durchführen der Arbeitsplanung; Festlegen von Arbeitsschritten, Arbeitsmitteln und Arbeitsmethoden

6.

Ergonomisches Gestalten des Arbeitsplatzes

7.

Handhaben und Instandhalten der zu verwendenden Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Arbeitsbehelfe

8.

Lesen von technischen Unterlagen wie von Skizzen, Zeichnungen, Plänen, Diagrammen, Fließschematas usw.

9.

Einfaches manuelles und maschinelles Bearbeiten von Werkstoffen

10.

Kenntnis der Roh- und Ausgangsstoffe (textile Rohstoffe, Garne, Zwirne) für die Textilindustrie, ihrer Eigenschaften sowie Erkennungsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten auch im Hinblick auf Ökologie und Nachhaltigkeit

11.

Kenntnis der Garnnummerierung, Garnbestimmung und Garnberechnung

12.

Grundkenntnisse der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten

Kenntnis der Grundbindungen bzw. Konstruktion von Linien- und Flächenprodukten

13.

Grundkenntnisse der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte

Kenntnis der Eigenschaften und Verwendungsmöglichkeiten der betriebsspezifischen Produkte

14.

Kenntnis der textilen Fertigungskette

15.

Kenntnis der Veredelungsprozesse wie zB Färben, Drucken, Beschichten, Appretieren, der Arbeitsschritte und (wie zB Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.), der Qualitätsmerkmale der veredelten Produkte sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Geräte, Maschinen und Anlagen

-

16.

Kenntnis der in den Veredelungsprozessen eingesetzten Chemikalien wie Farbstoffe, Pasten, Druckmittel, Entschlichtungs-, Bleich- und Appreturmittel, ihrer Eigenschaften, Qualitätsmerkmale, Verwendungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten, Einsatzgebiete, der möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit der Konsumenten sowie über den Umgang mit Sicherheitsdatenblättern und den daraus abzuleitenden Maßnahmen und Verhaltensweisen

17.

Mitarbeiten beim Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Chemikalien

Auswählen, Annehmen, Prüfen auf Verwendbarkeit und Lagern der betriebsspezifischen Chemikalien

18.

Kenntnis und Anwendung der berufsspezifischen Mathematik wie zB Mischungsrechnungen und Rezepturberechnungen

19.

Kenntnis des Ansetzen von Pasten (zB Farb- oder PVC-Pasten) bzw. Ansetzens von Flotten (zB Farbflotten) sowie des Aufbaus und der Funktion der dazu benötigten Geräte und Maschinen (zB Dreiwalzenstuhl, Disolver, Planetenrührer, Dosieranlagen usw.)

20.

Mitarbeit beim Anwenden von Rezepturen und Ansetzen von Mischungen, Pasten und Flotten

Anwenden von Rezepturen und Ansetzen von Mischungen, Pasten und Flotten

21.

Kenntnis des optimalen Materialflusses (Roh- und Ausgangsstoffe) für die Produktion

22.

Mitarbeiten beim Zusammenstellen und Vorbereiten von Veredelungspartien

Zusammenstellen und Vorbereiten von Veredelungspartien

23.

Mitarbeiten beim Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen (zB Prozessbedingungen wie Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.) und Ab- bzw. Umstellen der Geräte, Maschinen und Anlagen zur Veredelung von Textilien

Rüsten, Anfahren, Bedienen, Überwachen (zB Prozessbedingungen wie Temperatur, pH-Wert, Redoxwert usw.) und Ab- bzw. Umstellen der Geräte, Maschinen und Anlagen zur Veredelung von Textilien

24.

Rechnergestütztes Prozessüberwachen und Durchführen von Prozesskontrollen und Prozessoptimierungen sowie Erfassen von Betriebsdaten

25.

Dokumentieren der produktionsrelevanten Daten (zB Störungsaufzeichnungen) sowie deren Überprüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit

26.

Mitarbeiten beim Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie beim Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall

Überwachen, Kontrollieren und Prüfen der Produkte sowie Einleiten von Korrekturmaßnahmen im Anlassfall

27.

Erkennen und Beheben von Störungen an Maschinen und Anlagen

28.

Kenntnis des Wartens und Instandhaltens sowie Mitarbeiten beim Warten, Pflegen und einfachem Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen

Warten, Pflegen und einfaches Instandhalten der betriebsspezifischen Maschinen und Anlagen

29.

Kenntnis der vor- und nachgelagerten Produktionsstufen

30.

Kenntnis der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen

Anwenden der in der Textilindustrie verwendeten Prüfvorschriften und Prüfnormen

31.

Kenntnis der berufsspezifischen anorganischen und organischen Chemie sowie der Physik

Kenntnis der berufsspezifischen Chemie der Polymere

32.

Kenntnis einfacher labortechnischer Grundoperationen wie Wägen, Abmessen, Filtrieren, Herstellen von Lösungen, Temperaturmessungen

Durchführen einfacher labortechnischer Grundoperationen wie Wägen, Abmessen, Filtrieren, Herstellen von Lösungen, Temperaturmessungen

33.

Kenntnis der textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalyse und des Aufbaus von Versuchsapparaturen

34.

Mitarbeiten bei textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalysen und beim dazu notwendigen Aufbau von Versuchsapparaturen

Durchführen von textilphysikalischen und analytischen Arbeitstechniken wie Dichtebestimmungen, pH-Wert- und Viskositätsbestimmungen, fotometrische Bestimmungen, Maßanalyse, Wasseranalysen und des dazu notwendigen Aufbau von Versuchsapparaturen

35.

Durchführen von Faseranalysen mittels Mikroskopie und anderen chemischen Analysemethoden

Nachweisen von Faserschädigungen

36.

Kenntnis der Farbstoffklassen, deren Echtheiten, Färbe- bzw. Drucktechnologien sowie über Farbmetrik und Rezepturen

37.

Lesen und Handhaben von Farbkarten, Rezepturen und einschlägigen Tabellen

38.

Bestimmen von Echtheiten

39.

Grundkenntnisse des Ökolabels und über dessen Bedeutung

Kenntnis des Ökolabels und über dessen Bedeutung

40.

Kenntnis der Maßnahmen des Qualitäts- und Umweltmanagements

Mitarbeiten beim Qualitäts- und Umweltmanagement

41.

Kenntnis von Methoden zur kontinuierlichen Prozessverbesserung

42.

Kenntnis der neuesten Trends und Anforderungen im betrieblichen Produktbereich

43.

Kenntnis und Anwendung der einschlägigen englischen Fachausdrücke

44.

Kenntnis und Anwendung der betrieblichen EDV (Hard- und Software)

45.

Grundkenntnisse der betrieblichen Kosten, deren Beeinflussbarkeit und deren Auswirkungen

46.

Kenntnis der sich aus dem Lehrvertrag ergebenden Verpflichtungen (§§ 9 und 10 BAG)

47.

Kenntnis über Inhalt und Ziel der Ausbildung sowie über wesentliche einschlägige Weiterbildungsmöglichkeiten

48.

Die für den Lehrberuf relevanten Maßnahmen und Vorschriften zum Schutz der Umwelt: Grundkenntnisse der betrieblichen Maßnahmen zum sinnvollen Energieeinsatz im berufs-relevanten Arbeitsbereich; Grundkenntnisse der im berufsrelevanten Arbeitsbereich anfallenden Reststoffe und über deren Trennung, Verwertung sowie über die Entsorgung des Abfalls

49.

Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsvorschriften und Normen sowie der einschlägigen Vorschriften zum Schutz des Lebens und der Gesundheit, insbesondere der berufsspezifischen Arbeitshygiene- und Sicherheitsvorschriften und den Umgang mit elektrischen Strom

50.

Kenntnis der Erstversorgung bei betriebsspezifischen Arbeitsunfällen

51.

Grundkenntnisse der aushangpflichtigen arbeitsrechtlichen Vorschriften

(2) Bei der Vermittlung sämtlicher Berufsbildpositionen ist den Bestimmungen des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes, BGBl. Nr. 599/1987, (KJBG) zu entsprechen.

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