Artikel 14
Kündigung des Vertrags
Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragsstaat auf diplomatischem Weg schriftlich mit einer Kündigungsfrist von 3 (drei) Monaten gekündigt werden.
Geschehen zu Wien am 11. Juni 2012 in zwei Urschriften, jede in deutscher Sprache.
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