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Anlage1 Zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.4.2013

Anlage

Anlage1

Bescheinigung

über die Versicherung oder sonstige finanzielle
Sicherheit für die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

Ausgestellt nach Artikel 7 des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden

Name des Schiffes

Unterscheidungssignal

IMO-Schiffsidentifizierungs-nummer

Heimathafen

Name und vollständige Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des eingetragenen Eigentümers

     

Hiermit wird bescheinigt, dass für das vorgenannte Schiff eine Versicherungspolice oder sonstige finanzielle Sicherheit nach Maßgabe des Artikels 7 des Internationalen Übereinkommens von 2001 über die zivilrechtliche Haftung für Bunkerölverschmutzungsschäden besteht.

Art der Sicherheit

 

Laufzeit der Sicherheit

 

Name und Anschrift des (der) Versicherers (Versicherer) und/oder Sicherheitsgebers (Sicherheitsgeber)

Name

 

Anschrift

 
 

Die Bescheinigung gilt bis

 

Ausgestellt oder bestätigt von der Regierung

 
  

(vollständige Bezeichnung des Staates)

ODER:

Der folgende Wortlaut soll benutzt werden, wenn ein Vertragsstaat von Artikel 7 Absatz 3 Gebrauch macht.

Die vorliegende Bescheinigung wird durch Ermächtigung der Regierung ... (vollständige Bezeichnung des Staates) von ... (Name der Einrichtung oder Organisation) ausgestellt

in ...........................................................

am ....................................................................

(Ort)

(Datum)

 

(Unterschrift und Amtsbezeichnung des ausstellenden oder bestätigenden Bediensteten)

           

Erläuterungen:

  1. 1.Auf Wunsch kann die Bezeichnung des Staates einen Hinweis auf die zuständige Behörde des Landes enthalten, in dem die Bescheinigung ausgestellt wird.2.Ist der Gesamtbetrag der Sicherheit von mehreren Seiten zur Verfügung gestellt worden, so sollen alle Einzelbeträge angegeben werden.3.Wird die Sicherheit in verschiedener Form gestellt, so sollen diese Formen angegeben werden.4.Die Eintragung "Laufzeit der Sicherheit" hat das Datum zu enthalten, an dem die Sicherheit wirksam wird.5.Die Eintragung "Anschrift" des (der) Versicherers (Versicherer) und/oder Sicherheitsgebers (Sicherheitsgeber) hat die Anschrift des Hauptgeschäftssitzes des (der) Versicherers (Versicherer) und/oder Sicherheitsgebers (Sicherheitsgeber) zu enthalten. Gegebenenfalls ist der Geschäftssitz anzugeben, an dem die Versicherung oder sonstige Sicherheit abgeschlossen wurde.

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