3. Abschnitt
Fortentwicklung intelligenter Verkehrssysteme Aufgaben der AustriaTech
§ 18.
Die AustriaTech wird mit folgenden Aufgaben betraut:
- 1. Betrieb des Nationalen Zugangspunkts (§ 12);
- 2. Erfüllung der Funktionen einer Nationalen Stelle gemäß § 13 Abs. 1 Z 2;
- 3. Analyse der über den Nationalen Zugangspunkt bereitgestellten Daten hinsichtlich ihrer geographischen Abdeckung und anderer signifikanter Kriterien;
- 4. Information über die Spezifikationen und Beratung hinsichtlich ihrer Einhaltung;
- 5. Unterstützung von Datenlieferanten bei der Datenerfassung am Nationalen Zugangspunkt;
- 6. Unterstützung von IVSDiensteanbietern bei der Entwicklung von IVSAnwendungen in den vorrangigen Bereichen sowie bei der Berichterstattung nach europäischen Vorgaben.
Zuletzt aktualisiert am
24.04.2026
Gesetzesnummer
20008275
Dokumentnummer
NOR40276952
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