Umsetzung von Unionsrecht
§ 8.
Durch dieses Bundesgesetz wird die Richtlinie 2009/30/EG zur Änderung der Richtlinie 98/70/EG im Hinblick auf die Spezifikationen für Otto-, Diesel- und Gasölkraftstoffe und die Einführung eines Systems zur Überwachung und Verringerung der Treibhausgasemissionen sowie zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG des Rates im Hinblick auf die Spezifikationen für von Binnenschiffen gebrauchte Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 93/12/EWG , ABl. Nr. L 140 vom 05.06.2009 S. 88, umgesetzt.
Schlagworte
Ottokraftstoff, Dieselkraftstoff
Zuletzt aktualisiert am
15.04.2021
Gesetzesnummer
20008273
Dokumentnummer
NOR40148329
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