vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 7 Soziale Sicherheit (Moldau) - Durchführung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.2012

ABSCHNITT IV

SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Artikel 7

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung tritt gleichzeitig mit dem Abkommen in Kraft und bleibt solange wie das Abkommen in Kraft.

GESCHEHEN zu Chisinau, am 5. September 2011 in zwei Urschriften in deutscher und moldauischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher Weise authentisch sind.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)