1. Hauptstück
Organisation des Bundesverwaltungsgerichtes
1. Abschnitt
Sitz und Zusammensetzung des Bundesverwaltungsgerichtes Sitz und Außenstellen
§ 1
(1) Das Bundesverwaltungsgericht hat seinen Sitz in Wien.
(2) Das Bundesverwaltungsgericht hat Außenstellen in Graz, Innsbruck und Linz.