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Anlage 2 WFA-UV

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Anlage 2

Anlage 2 zu § 3

Vertiefende Abschätzung der Auswirkungen auf die Umwelt

Die vertiefende Abschätzung umfasst die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Luft oder Klima

1.1. Ändern sich die Emissionen für die Luftschadstoffe Staub oder Stickstoffoxide?

1.2. Welches Gebiet ist von diesen Emissionen betroffen?

1.3. Um welche Größenordnung ändern sich die Treibhausgasemissionen?

2. Wasser

2.1. Wodurch wird der Zustand von Seen oder Fließgewässern verändert?

2.2. Welche Stoffe werden in Seen oder Fließgewässer eingeleitet oder eingetragen?

2.3. Welches Gebiet, welcher See oder welcher Fluss(abschnitt) ist von diesen Emissionen betroffen?

2.4. Ändern sich dadurch der Wasserstand, die Wassermenge, die Wassertemperatur, die Fließgeschwindigkeit oder die Gewässerstrukturen?

2.5. Wird die Qualität des Grundwassers verändert? Wodurch wird die Qualität des Grundwassers geändert? Ändert sich die Menge des Grundwassers?

2.6. Welche Stoffe werden ins Grundwasser eingeleitet oder eingetragen?

2.7. Welches Gebiet ist von diesen Emissionen ins Grundwasser betroffen?

2.8. Wie wirken sich die Wasserentnahmen bzw. die Änderung der Menge des Grundwassers aus?

3. Ökosysteme, Tiere, Pflanzen oder Boden

3.1. Sind durch die Regelung Funktionen des Lebensraumes oder bestimmte geschützte Gebiete oder Vogelarten betroffen?

3.2. Wodurch kommt es zur Gefährdung bzw. Sicherung des Lebensraumes oder geschützten Gebietes?

3.3. Wodurch kommt es zur Zerschneidung der Landschaft, des zusammenhängenden Gebietes?

3.4. Welches Gebiet ist von diesem Einfluss betroffen?

4. Energie oder Abfall

4.1. Wie ändert sich der Energieverbrauch (in TJ pro Jahr)?

4.2. Welche Energieträger werden eingesetzt?

4.3. Welche gefährlichen Abfälle entstehen? Welche Größenordnung hat die entstehende Menge?

4.4. Welche nicht gefährlichen Abfälle, die einer Deponierung zuzuführen sind, entstehen? Welche Größenordnung hat die entstehende Menge?

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