Ergebnisdarstellung
§ 8
(1) Die Ergebnisdarstellung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zielt darauf ab, die Wirkungszusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Sie hat in geraffter, standardisierter Form die einzelnen Schritte der wirkungsorientierten Folgenabschätzung zu enthalten, insbesondere
- 1. Problemanalyse, Zielformulierung einschließlich der Indikatoren und gewählte Maßnahmen einschließlich der Indikatoren („Wie sieht Erfolg aus“),
- 2. die wesentlichen Auswirkungen in den betroffenen Wirkungsdimensionen („Abschätzung der Auswirkungen“) gemäß der in den Verordnungen zu Wirkungsdimensionen festgelegten Vorgaben, wobei auch methodisch tiefer gehende Darstellungen zulässig sind, sowie
- 3. die Angaben über die Planung der internen Evaluierung.
(2) Der Ergebnisdarstellung ist die Berichtsstruktur gemäßAnlage 2 zu Grunde zu legen. Dies steht einer flexiblen Gestaltung nicht entgegen.
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