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Anlage7 BHygV 2012

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.2012

Anlage 7

(zu §  82 Abs. 2)

Anlage7

Hinweis für Badegäste

 

Die Reinhaltung des Kleinbadeteichs erfolgt ausschließlich durch dessen Selbstreinigungskräfte.

 

Die natürliche Reinigungskraft ist begrenzt.

 

Zum Schutz der Gesundheit der Badegäste dürfen daher die angeführten Personenzahlen nicht überschritten werden:

 

Gleichzeitig dürfen sich im Badegewässer höchstens …… Personen aufhalten.

 

Pro Tag darf die Gesamtzahl an Badegästen im Kleinbadeteich höchstens …..

…. Personen betragen.

 

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