Anlage 7
(zu § 82 Abs. 2)
Anlage7
Hinweis für Badegäste
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Die Reinhaltung des Kleinbadeteichs erfolgt ausschließlich durch dessen Selbstreinigungskräfte.
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Die natürliche Reinigungskraft ist begrenzt.
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Zum Schutz der Gesundheit der Badegäste dürfen daher die angeführten Personenzahlen nicht überschritten werden:
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Gleichzeitig dürfen sich im Badegewässer höchstens …… Personen aufhalten.
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Pro Tag darf die Gesamtzahl an Badegästen im Kleinbadeteich höchstens ….. …. Personen betragen.
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