Statistische Einheiten
§ 5
Statistische Einheiten sind die Leistungserbringer gemäß § 4, die Pflege- und Betreuungsdienste innerhalb des festgelegten Leistungskataloges anbieten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Statistische Einheiten
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Statistische Einheiten sind die Leistungserbringer gemäß § 4, die Pflege- und Betreuungsdienste innerhalb des festgelegten Leistungskataloges anbieten.
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