vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 55 BFA-VG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Verweisungen

§ 55.

Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.