vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 5 Richtlinien über Ausgestaltung und Inhalt entgeltlicher Veröffentlichungen von Rechtsträgern des Bundes

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2012

Inkrafttreten

§ 5

Diese Richtlinien treten am 1. Juli 2012 in Kraft und gelten für sämtliche nach diesem Datum verbreiteten Veröffentlichungen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)