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Amtssitz – Internationale Anti-Korruptionsakademie in Österreich (IACA)
Kurztitel
Amtssitz – Internationale Anti-Korruptionsakademie in Österreich (IACA)
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – IACA
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.2012
Unterzeichnungsdatum
10.10.2011
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Anti-Korruptionsakademie (IACA) über den Amtssitz der Internationalen Anti-Korruptionsakademie in Österreich
StF: BGBl. III Nr. 100/2012 (NR: GP XXIV RV 1672 AB 1692 S. 150 . BR: AB 8693 S. 807 .)
Änderung
Sprachen
Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 23 Abs. 1 des Abkommens wurden am 20. Oktober 2011 bzw. 10. Mai 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 23 Abs. 1 mit 1. August 2012 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Präambel
Die Republik Österreich und die Internationale Anti-Korruptionsakademie (im Folgenden als „Akademie“ bezeichnet)
UNTER BEZUGNAHME auf das Übereinkommen zur Errichtung der Internationalen Anti-Korruptionsakademie als Internationale Organisation1 vom 2. September 2010 (im Folgenden als „Übereinkommen zur Errichtung der Akademie“ bezeichnet);
IM HINBLICK auf das Bekenntnis der Akademie zu höchsten akademischen und edukativen Standards;
MIT DER FESTSTELLUNG, dass sich gemäß Artikel III des Übereinkommens zur Errichtung der Akademie der Amtssitz der Akademie in Laxenburg, Österreich befindet;
IM BESTREBEN, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten der Akademie in der Republik Österreich festzulegen und der Akademie die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Funktionen zu ermöglichen;
IN ANBETRACHT der Unterstützung für den Aufbau und Betrieb der Akademie durch die Republik Österreich;
SIND wie folgt übereingekommen:
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1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 22/2011.
Zuletzt aktualisiert am
04.04.2024
Gesetzesnummer
20007884
Dokumentnummer
NOR40140429
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