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Artikel 24 Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.5.2012

Artikel 24

Kündigung des Abkommens

Dieses Abkommen kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Auf die vor der Kündigung übermittelten Daten finden die Bestimmungen dieses Abkommens weiterhin Anwendung.

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