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Anlage 2 Lehrpläne der Mittelschulen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2024

zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten Art. 1 § 2 Abs. 11

Anlage 2

LEHRPLAN DER MITTELSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG (SONDERFORM MUSIKMITTELSCHULE)

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

ZWEITER TEIL

KOMPETENZORIENTIERUNG

Siehe Anlage 1.

DRITTER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

VIERTER TEIL

ÜBERGREIFENDE THEMEN

Siehe Anlage 1.

FÜNFTER TEIL

ORGANISATORISCHER RAHMEN

Siehe Anlage 1.

SECHSTER TEIL

STUNDENTAFELN

1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände1

Klassen und Wochenstunden

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Sprachen

Deutsch

 

 

 

 

mind. 15

Lebende Fremdsprache

 

 

 

 

mind. 122

Zweite lebende Fremdsprache

 

 

 

 

-3

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

 

 

 

 

mind. 14

Geometrisches Zeichnen

 

 

 

 

-4

Digitale Grundbildung

mind. 1

mind. 1

mind. 1

mind. 1

mind. 4

Chemie

 

 

 

 

mind. 2

Physik

 

 

 

 

mind. 4

Biologie und Umweltbildung

 

 

 

 

mind. 6

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

 

 

 

 

mind. 5

Geografie und wirtschaftliche Bildung

 

 

 

 

mind. 6

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

 

 

 

 

mind. 205

Kunst und Gestaltung

 

 

 

 

mind. 6

Technik und Design

 

 

 

 

mind. 6

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

 

 

 

 

mind. 11

Ernährung und Haushalt

 

 

 

 

mind. 1

Verbindliche Übungen

 

 

 

 

 

Bildungs- und Berufsorientierung

 

 

 

 

mind. 26

Sonstige verbindliche Übungen

 

 

 

 

-7

Schulautonome Schwerpunktsetzung8

 

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

 

 

 

 

131-135

      

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln:

Wie Anlage 1.

1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: a) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und b) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.

2 Bei gleichzeitiger Führung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung kommt Anlage 8 zur Anwendung; der Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache ist durch den Unterrichtsgegenstand Englisch zu ersetzen und der entsprechende Lehrplan umzusetzen. Der Unterrichtsgegenstand Zweite lebende Fremdsprache ist als Lebende Fremdsprache zu bezeichnen.

3 Bei Führung eines Schwerpunktes im Bereich Sprachen sind mindestens sechs Wochenstunden im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache über zwei Jahre vorzusehen und der Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache ist als Erste lebende Fremdsprache zu bezeichnen. Als zweite lebende Fremdsprache kann auch eine Volksgruppensprache gewählt werden. Anstelle der zweiten lebenden Fremdsprache kann auch Latein angeboten werden. Bei gleichzeitiger Führung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung ist der Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache durch den Unterrichtsgegenstand Englisch zu ersetzen und der Unterrichtsgegenstand Zweite lebende Fremdsprache ist als Lebende Fremdsprache zu bezeichnen.

4 Falls Geometrisches Zeichnen nicht als schulautonomer Pflichtgegenstand geführt wird, sind die Kompetenzbeschreibungen von Geometrisches Zeichnen im Pflichtgegenstand Mathematik (mindestens 15 Wochenstunden) zu integrieren. Bei Führung eines MINT- (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik) bzw. NAWI- (naturwissenschaftlichmathematischen) Schwerpunktes ist der Pflichtgegenstand Geometrisches Zeichnen mit mindestens zwei Wochenstunden zu dotieren.

5 Pro Schulstufe einschließlich einer Wochenstunde Instrumentalmusik und Gesang sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.

6 In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.

7 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.

8 Zur Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen.

2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden1

Summe

1. Kl.

2. Kl.

3. Kl.

4. Kl.

Religion

2

2

2

2

8

Sprachen

Deutsch

4

4

4

4

16

Lebende Fremdsprache

4

4

3

3

142

Mathematik und Naturwissenschaften

Mathematik

4

4

4

3

153

Digitale Grundbildung

1

1

1

1

4

Chemie

2

2

Physik

1

2

2

5

Biologie und Umweltbildung

2

2

1

2

7

Wirtschaft und Gesellschaft

Geschichte und Politische Bildung

2

2

2

6

Geografie und wirtschaftliche Bildung

2

1

2

2

7

Musik, Kunst und Kreativität

Musik

7

6

5

5

234

Kunst und Gestaltung

2

1

2

2

7

Technik und Design

2

2

2

2

8

Gesundheit und Bewegung

Bewegung und Sport

3

3

3

2

11

Ernährung und Haushalt

1

1

Verbindliche Übung

Bildungs- und Berufsorientierung

0-1x

0-1x

1x5

Gesamtwochenstundenzahl

33

34

33-34

34-35

135

      

Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln:

Wie Anlage 1.

1 In den Pflichtgegenständen Biologie und Umweltbildung, Kunst und Gestaltung sowie Bewegung und Sport weicht die Summe der Wochenstunden von Anlage 1, Sechster Teil, Z 2, lit. e, ab. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes durch eine Anpassung der Ziele und Vorgaben zu berücksichtigen.

2 Bei gleichzeitiger Führung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung kommt Anlage 8 zur Anwendung; der Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache ist durch den Unterrichtsgegenstand Englisch zu ersetzen und der entsprechende Lehrplan umzusetzen.

3 Geometrisches Zeichnen ist im Pflichtgegenstand Mathematik zu integrieren. Die integrativ zu vermittelnden Kompetenzbeschreibungen von Geometrisches Zeichnen werden im Lehrplan des Unterrichtsgegenstandes Mathematik angeführt.

4 Pro Schulstufe einschließlich einer Wochenstunde Instrumentalmusik und Gesang sowie einer Wochenstunde instrumentales oder vokales Musizieren im Ensemble.

5 In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.“

3. Stundentafel der Deutschförderklassen

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:

Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Wochenstunden pro Semester

Deutsch der Deutschförderklasse

20

Religion

2

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1

x2

Gesamtwochenstundenzahl

x3

  

Freigegenstände und unverbindliche Übungen:

Wie Stundentafel der Mittelschule (Anlage 1, sechster Teil, Ziffer 2 lit. f).

____________________________

1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Musikmittelschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Musikmittelschule.

SIEBENTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

ACHTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1 (ausgenommen den Pflichtgegenstand Musik). Bei gleichzeitiger Führung der Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung ist anstatt Lebender Fremdsprache der Pflichtgegenstand Englisch zu führen (siehe Anlage 8).

Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Musik lautet:

MUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):

Der Musikunterricht hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schülern ästhetische und künstlerische Erfahrungsräume zu öffnen und sie in der Entwicklung ihres eigenen musikalischen Potenzials zu fördern. Ausgehend vom praktischen Musizieren und Gestalten im Klassenverband, vom Unterricht in Instrumentalmusik und Gesang sowie vom instrumentalen und vokalen Musizieren im Ensemble werden musikalische Kenntnisse und Fertigkeiten erworben und systematisch weiterentwickelt. Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit1, 2 bilden die Grundlage für musikalisches Qualitätsbewusstsein bezüglich des eigenen musikalischen Tuns und einer kritischen Reflexion des Musikangebots. Durch die verantwortungsvolle Nutzung digitaler Medien/Technologien6 werden zusätzliche Zugänge zur Musik ermöglicht. Die Auseinandersetzung mit Musik fördert die Entwicklung der gesamten Persönlichkeit, leistet einen wertvollen Beitrag zu erfüllter und reflektierter Lebensgestaltung sowie zum gesellschaftlichen Zusammenleben11 und eröffnet Berufsperspektiven. Die Begegnung mit unterschiedlichen Erscheinungsformen von Musik und Musiktraditionen unterstützt die Entwicklung der eigenen Identität und befähigt zu offener und wertschätzender Haltung gegenüber kultureller Vielfalt. Die Einsicht, dass Musikausübung einen Spiegel der Gesellschaft darstellt, fördert nicht nur eine bewusste, aktive Teilhabe am musikalischen Leben, sondern leistet damit einen unverzichtbaren Beitrag zur gesellschaftlichen Mitgestaltung. Regelmäßige Auftritte im öffentlichen Raum, einschließlich der Teilnahme an Wettbewerben, erweitern und vertiefen den musikalischen Kompetenzerwerb. Konzert- und Musiktheaterbesuche sowie Kooperationen mit kulturellen Einrichtungen und außerschulischen Bildungspartnern1, 2 bereichern darüber hinaus das Lernen mit und durch Musik.

Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):

Ausgehend von den unterschiedlichen individuellen Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler werden durch musikalisches Handeln sowie durch regelmäßiges Üben und Wiederholen vielfältige Lernprozesse initiiert und damit Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse stufenweise erworben, erweitert und vertieft. Das erfordert einen methodisch sinnvollen progressiven Aufbau. Musikkundliche und musikhistorische Kenntnisse sind Ergebnisse der Unterrichtsarbeit in den Kompetenzbereichen Vokales und instrumentales Musizieren, Tanzen, Bewegen und Darstellen sowie Hören und Erfassen.

Schülerinnen und Schüler wissen über ihren Lernfortschritt Bescheid und können Verantwortung für ihren Lernprozess übernehmen.1, 2 Unter Anleitung erwerben sie Strategien und Methoden zum selbstständigen Umgang mit Musik und übernehmen Mitverantwortung für den Unterricht1, 2, beispielsweise bei der Musikauswahl. Sie entwickeln Vertrauen in die eigene Gestaltungsfähigkeit, insbesondere im erweiternden und vertiefenden Lernen an Instrument und Stimme. Dabei ist auf die Wechselwirkung von Instrument und Stimme besonderes Augenmerk zu legen. Der Erwerb dieser musikalischen Fertigkeiten soll auch durch Bewegung und rhythmisches Gestalten mit weiteren Instrumenten und Materialien, in Ensemble und Chor gefördert werden. Es ist dabei unerlässlich, dass Schülerinnen und Schüler ihre Lehrerinnen und Lehrer im Unterricht musikalisch tätig erleben.

Die damit verbundenen Lernprozesse führen zu einer Sicherung musikalisch-künstlerischer Qualitäten, die regelmäßig in der Öffentlichkeit präsentiert werden.

Schulische Projekte mit Künstlerinnen und Künstlern sowie Kooperationen mit regionalen und überregionalen Kulturinstitutionen1, 2, Exkursionen, Konzert- und Musiktheaterbesuche ergänzen die künstlerische Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler, fördern ihre soziale Kompetenz und erweitern ihren kulturellen Horizont.

Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Medienbildung6, Politische Bildung7, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung13

Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):

Der Unterrichtsgegenstand Musik orientiert sich an den nachfolgenden vier zentralen fachlichen Konzepten, welche Produktion, Rezeption und Reflexion1, 2, 13 von Musik in ihren vielfältigen Erscheinungsformen prägen und zu musikalisch-ästhetischer Erfahrung führen. Sie sind untereinander vernetzt und dienen als Orientierung und Strukturierung, um eine umfassende Auseinandersetzung mit musikalischen und außermusikalischen Inhalten für Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer zu gewährleisten:

Das Konzept Klangsprache und Klangstruktur umfasst musikalische Parameter (Ton-/Klanghöhe, Ton-/Klangdauer, Klangstärke, Klangfarbe) als Bausteine und Gestaltungsmittel für die vielfältigen musikalischen Strukturen und Formen sowie deren Notation.

Das Konzept Tradition und Innovation setzt einen direkten Bezug zur persönlichen Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen und thematisiert unterschiedliche Musikstile und Aufführungspraktiken im kulturgeschichtlichen Kontext und hinsichtlich ihres Innovationspotenzials.

Das Konzept Funktion und Wirkung umfasst verschiedene Musikpraktiken in sozialen Räumen und spannt den Bogen von Musik zur gemeinschaftlichen Festgestaltung bis hin zum individuellen und kollektiven musikalischen Erleben und Gestalten.

Das Konzept Wahrnehmung und Ausdruck setzt sich mit Musikbegegnung, musikalischem Handeln und ästhetischem Empfinden auseinander und thematisiert die kulturelle Vielfalt und klangliche Vielschichtigkeit von Musik.

Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):

Im Zentrum des Musikunterrichts steht musikalisches Handeln im Kontext. Dieses umfasst die Kompetenzbereiche 1. Vokales und instrumentales Musizieren, 2. Tanzen, Bewegen und Darstellen, 3. Hören und Erfassen und führt zu ästhetischer und künstlerischer Erfahrung sowie zu musikbezogenen Kenntnissen und Fertigkeiten. Die Umsetzung erfolgt durch: Gestalten, Improvisieren, Erfinden, Informieren, Reflektieren, Lesen, Notieren, Beschreiben, Bearbeiten, Interagieren und Anleiten.

Der Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren umfasst den gestalterischen und reflektierten Umgang mit der eigenen Stimme10, dem Körper, Instrumenten und Medien/Technologien6. Ziele sind der Erwerb eines umfassenden Lied- und Musizier-Repertoires aus ein- und mehrstimmigen Liedern und Stücken unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen sowie der improvisatorische Einsatz von Stimme und Instrumenten.

Der Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen umfasst einerseits Körperwahrnehmung, Bewegungsabläufe und Bewegungsqualitäten, andererseits ist es das Ziel, musikalische und außermusikalische Inhalte zu gestalten. Weiters soll eine Auswahl von regionalen und internationalen Tänzen erarbeitet und die Entwicklung von eigenen Choreografien gefördert werden.

Der Kompetenzbereich Hören und Erfassen umfasst die Auseinandersetzung mit Klängen und Geräuschen der Lebenswelt und die bewusste Verarbeitung von Höreindrücken im Sinne eines differenzierten Erfassens von Musik. Ein Ziel dabei ist die Aneignung eines Hörrepertoires aus Werken unterschiedlicher Kulturen, Gattungen und Stile. Weiters sollen Funktion und Wirkung von Musik anhand ausgewählter Beispiele beschrieben und es soll darüber reflektiert und kommuniziert werden.1, 2, 10 Dabei ist die Anwendung einer musikbezogenen Fachsprache anzustreben.

Im Sinne der Vorgaben von Medienbildung und informatischer Bildung werden neue Medien/Technologien musikalisch adäquat eingesetzt und zur Unterstützung individueller und kooperativer Lern- und Gestaltungsprozesse6 genutzt.

Ein Beitrag des Unterrichtsgegenstandes Musik zur politischen Bildung ist die gesellschaftskritische Reflexion des Potenzials von Musik, politische Botschaften zu transportieren, aber auch das Aufzeigen der Gefahr, Musik für politische Zwecke zu missbrauchen.7

Musik als besondere Form von Sprache leistet einen umfassenden Beitrag zur sprachlichen Bildung, da die Auseinandersetzung mit Musik neben der Entwicklung einer Fachsprache auch die sprechtechnischen Grundlagen fördert.10 Die Beschäftigung mit fremdsprachigem Liedgut führt auch an die Phonetik und Semantik von Fremdsprachen heran.

Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):

1. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die eigene Stimme als Instrument wahrnehmen sowie gestaltend und improvisatorisch einsetzen10 und am eigenen Instrument Übetechniken anwenden;
  2. Lieder ausdrucksvoll singen und gestalten sowie Liedtexte inhaltlich verstehen;10
  3. mit Bodypercussion und Instrumenten improvisieren und Lieder begleiten;
  4. grundlegende Elemente der Klangsprache erkennen, benennen und mit unterschiedlichen Notationsmöglichkeiten aufschreiben.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Musik erfassen und Bewegungsabläufe in Zeit und Raum in entsprechender Körperhaltung erleben und bewusst steuern;
  2. freie und gebundene Bewegungen zur Musik ausführen und an Tanzspielen teilnehmen;
  3. Texte, Bilder und Stimmungen umsetzen und szenisch darstellen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit gerichteter Aufmerksamkeit das eigene Singen und Musizieren sowie vielfältige andere akustische Erscheinungen hörend erfassen und beschreiben;
  2. ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer musikalischen Parameter erfassen und zunehmend mit Fachvokabular beschreiben;
  3. Singstimmen hinsichtlich ihres Ausdrucks und Klangbildes unterscheiden und benennen sowie ausgewählte Instrumente visuell und akustisch erkennen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  1. spielerisches Experimentieren, Improvisieren, Reflektieren und Üben unter Berücksichtigung stimmbildnerischer Aspekte.10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  1. Erscheinungsformen, Klangmaterialien wie Holz, Metall, Fell, Glas, Stein, Kunststoffe.11

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  1. freie und gebundene Bewegungen und Bewegungsmuster zur Musik, tänzerische Spiele.

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  1. musikalische Parameter in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem und Grundbegriffe.

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  1. rhythmische Grundlagen und Bausteine in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem.

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  1. Wiederholung, Veränderung und Kontrast als Gestaltungsprinzipien in Musik, Kunst und Alltag.

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  1. musikalische Stimmungsbilder und Klanggeschichten.

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  1. Alltag und Berufsleben.1, 2

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  1. Geräusch- und Klangwelten, Aufnahmetechniken.

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  1. rhythmische und melodische Strukturen, emotionale Bezüge.

2. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. stimmtechnische Grundlagen (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation) anwenden, kennen ihren Tonumfang und verfügen über grundlegende instrumentale Fertigkeiten;
  2. eine Auswahl von regionalen (Österreich und Nachbarländer), internationalen und anlassbezogenen Liedern singen – auch auswendig und mehrstimmig;
  3. Melodieverlauf, Rhythmus, Dynamik, Tempo und Artikulation in der Notation erfassen und umsetzen.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich nach Puls/Metrum, Takt, Rhythmus, Dynamik und Form unter Berücksichtigung von gestischer und mimischer Gestaltung bewegen;
  2. einfache Tänze und Bewegungseinheiten ausführen sowie selbst und im Team erfinden;
  3. musikalische Spielszenen zu Texten, Bildern und Stimmungen mit verschiedenen künstlerischen Ausdrucksmitteln gestalten.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit gerichteter Aufmerksamkeit rhythmische, melodische und harmonische Strukturen erfassen und beschreiben;
  2. ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer Gestaltungselemente und Formverläufe erfassen und mit Fachvokabular beschreiben;
  3. Gehörtes in verschiedenen Notationsformen schriftlich festhalten;
  4. Stimmgattungen hörend unterscheiden und benennen sowie die Bau- und Spielweise von Instrumenten beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  1. Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation.10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  1. Klangerzeugung und Klanggestaltung mit Hilfe von Saiten, Röhren, Fellen, Platten, Stäben, Tasten, Pedalen.6

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  1. gestisches und mimisches Gestalten, Bewegungsimprovisationen allein und im Dialog, einfache Tänze.

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  1. Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu Vorgegebenem und Selbstgestaltetem.

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  1. Vertiefung der rhythmischen Grundlagen und Erweiterung um Besonderheiten in Takt und Rhythmus.

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  1. äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten Liedern und Instrumentalstücken.

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  1. Improvisationen und klangkompositorische Gestaltungen mit Bodypercussion, Stimme, Instrumenten.

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  1. Kunstkonsum und Medienrummel.1, 2, 13

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  1. Musikwelten – Weltmusik.5

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  1. formale Strukturen, klangliche Vielschichtigkeit und Darstellung des Außermusikalischen.

3. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. außermusikalische Inhalte (ua. Texte, Bilder, Stimmungen) mit Stimme und Instrumenten improvisatorisch gestalten;10
  2. unter Berücksichtigung stimmlicher Entwicklungen (insbesondere der Mutation) Lieder unterschiedlicher Stile singen und interpretieren sowie Liedtexte kritisch hinterfragen, reflektieren und ihren Kontext erkennen;7
  3. mit Instrumenten Stücke unterschiedlicher Stile, Arrangements und Liedbegleitungen umsetzen;
  4. zum Musizieren anleiten und einfache Dirigiertechniken ausführen;
  5. mit rhythmischen, melodischen und harmonischen Strukturen und komplexeren musikalischen Formverläufen umgehen und diese im Singen und Musizieren erfahren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. vorgegebene und erfundene Schritt- und Bewegungsabfolgen in unterschiedlichen Aufstellungsformen umsetzen und Tänze verschiedener Länder, Kulturen und Stilrichtungen ausführen sowie Choreografien selbst gestalten;
  2. Stimmungen, Geschichten und Handlungen in unterschiedlichen künstlerischen Darstellungsformen umsetzen und unter Einbeziehung von Ausdrucksmitteln aus den Bereichen Bewegung, Tanz, Musik und darstellendes Spiel entwickeln und szenisch interpretieren.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. mit gerichteter Aufmerksamkeit komplexere Klangstrukturen erfassen und beschreiben sowie über eigene Musikproduktionen und damit verbundene Lernerfahrungen reflektieren;
  2. ausgewählte Hörbeispiele unterschiedlicher Stilrichtungen und Kulturen in verschiedenen Interpretationen hinsichtlich ihrer Wirkung und Funktion erfassen und mit Fachvokabular beschreiben;
  3. Klang und Funktion von menschlichen Stimmen und Instrumenten in unterschiedlichen Besetzungen im Kontext musikalischer Werke erfassen und beschreiben.

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  1. Entwicklungsprozesse in den verschiedenen Lebensaltern; stilgerechter Einsatz und Wirkung der Stimme.10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  1. Klangkörper und Besetzungsformen in verschiedenen Musikstilen.

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  1. komplexere Schritt- und Bewegungsabfolgen (vorgegeben und erfunden) in unterschiedlichen Aufstellungsformen.

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  1. Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in Bezug zu verschiedenen Stilrichtungen und eigenen Arrangements und Kompositionen.

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  1. rhythmische Strukturen in ausgewählten Musikstücken.

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  1. äußere Gestalt und innere Struktur von ausgewählten musikalischen Großformen.

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  1. Soundscape-Gestaltungen, Soundcollagen zu Filmszenen6, Mediengestaltung (Jingles, Podcasts, Hörspiele Filmvertonungen) und Urheberrecht.

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  1. von der historischen Aufführungspraxis bis zu heutiger Live-Performance und Musikproduktion.1, 2, 6

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  1. gegenseitige Beeinflussung unterschiedlicher Musikrichtungen und Musiktraditionen.

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  1. Interpretationsvergleiche und ästhetisches Empfinden.

4. Klasse:

Kompetenzbereich Vokales und instrumentales Musizieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Vokalwerke unterschiedlicher Stile und Kulturen mehrstimmig a cappella und mit Begleitung singen und zur Aufführungsreife bringen;
  2. mit Stimme und Instrumenten Szenen und Performances künstlerisch gestalten und mit unterschiedlichen Notationsformen und Aufnahmetechniken festhalten;6
  3. im Umgang mit Medien/Technologien musikalisch-künstlerische Gestaltungsfähigkeit zeigen und die Klang- und Ausdrucksmöglichkeiten von Stimme und Instrumenten erweitern;
  4. außermusikalische Inhalte unter Einbeziehung musikalischer und anderer künstlerischer Ausdrucksmittel gestalten und präsentieren.

Kompetenzbereich Tanzen, Bewegen und Darstellen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. historische und moderne Tänze/Choreografien ausführen sowie Choreografien selbst und im Team erfinden, gestalten und zur Aufführungsreife bringen;1, 2
  2. eigene Spielszenen mit außermusikalischen und musikalischen Inhalten unter Einbeziehung verschiedener künstlerischer Ausdrucksmittel planen, gestalten und präsentieren sowie die selbst gestaltete Szene hinsichtlich zuvor festgelegter Beobachtungskriterien (ua. mimische Gestaltung) beschreiben und die Ergebnisse vergleichen.

Kompetenzbereich Hören und Erfassen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Tonsysteme in ihren linearen und vertikalen Ausrichtungen erkennen, benennen und notieren;
  2. sich in Partituren orientieren;
  3. Hörbeispiele unterschiedlichster Stilrichtungen und Kulturen hinsichtlich ihrer kulturhistorischen Bedeutung erfassen5 und mit innovativen Entwicklungen ihrer Zeit in Beziehung setzen;
  4. ausgehend von der eigenen musikalischen Ausbildung das öffentliche Musikangebot wahrnehmen, kritisch reflektieren und sowohl kognitive, emotionale als auch soziale Bezüge zur Musik herstellen.6

Anwendungsbereiche

Stimmtechnische Grundlagen – von der Sprechstimme bis zur ausgebildeten Singstimme

  1. Vokaltraditionen im Kontext.1, 2, 10

Vom einfachen Klangwerkzeug zum hochentwickelten Musikinstrument

  1. elektrifizierte, digitale, virtuelle Instrumente, Aufzeichnungs- und Wiedergabetechnologien.6

Von Alltagsbewegungen zur Performance

  1. Tanz- und Bewegungsformen in Vergangenheit und Gegenwart.

Musikalische Grundlagen – von der einzelnen Note zur komplexen Komposition

  1. Tonsysteme, Intervalle und Akkorde in vielfältigen Notationsformen und eigenen Arrangements und Kompositionen.

Von Puls/Metrum zu Takt und Rhythmus

  1. rhythmische Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander.

Von Motiv und Thema zur musikalischen Form und Gattung

  1. formale Strukturen in Klassik, Pop, Jazz und Weltmusik und im Vergleich zueinander.

Von einfachen Improvisationselementen zur Gestaltung musikalischer Szenen

  1. Musik und Musiktheater auf der Bühne 1, 2, 6, 7

Lebensblitzlichter berühmter Musikerinnen und Musiker zwischen Geschichte und Geschichten

  1. gesellschaftliche und politische Herausforderungen, Einflüsse und Zusammenhänge.1, 2, 7

Musik zwischen Vertrautem und Neuem

  1. Musikgeschmack und Toleranz.5

Musikhören vom Handwerk zur Kunst

  1. Stilmerkmale und Tonsymbolik auch in Wechselbeziehung von Gehörtem und Gelesenem.

1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung

2Entrepreneurship Education

3Gesundheitsförderung

4Informatische Bildung

5Interkulturelle Bildung

6Medienbildung

7Politische Bildung

8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung

9Sexualpädagogik

10Sprachliche Bildung und Lesen

11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

12Verkehrs- und Mobilitätsbildung

13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung

 

 

   

B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

C. FREIGEGENSTÄNDE

Siehe Anlage 1.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Anlage 1.

E. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN

Deutsch in der Deutschförderklasse

Wie Anlage 1, achter Teil, Abschnitt F.

Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Schlagworte

Leistungsfähigkeit, Repertoireerweiterung, Schulplanung, Kernbereich, Bildungsaufgabe, Klassenunterricht, Instrumentalunterricht, Wahrnehmungsfähigkeit, Solospiel, Liedbegleitung, Singstimme, Hörhilfe, Musizierhilfe, Bewegungsform, Gruppentanz

Zuletzt aktualisiert am

18.07.2024

Gesetzesnummer

20007850

Dokumentnummer

NOR40263956

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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