zum klassenweise gestaffelten Inkrafttreten Art. 1 § 2 Abs. 11
Anlage 3
LEHRPLAN DER MITTELSCHULE UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG (SONDERFORM SPORTMITTELSCHULE)
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
ZWEITER TEIL
KOMPETENZORIENTIERUNG
Siehe Anlage 1.
DRITTER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VIERTER TEIL
ÜBERGREIFENDE THEMEN
Siehe Anlage 1.
FÜNFTER TEIL
ORGANISATORISCHER RAHMEN
Siehe Anlage 1.
SECHSTER TEIL
STUNDENTAFELN
1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände1 | Klassen und Wochenstunden | Summe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen | |||||
Deutsch |
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| mind. 15 |
Lebende Fremdsprache |
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| mind. 122 |
Zweite lebende Fremdsprache |
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| -3 |
Mathematik und Naturwissenschaften | |||||
Mathematik |
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| mind. 14 |
Geometrisches Zeichnen |
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| -4 |
Digitale Grundbildung | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 1 | mind. 4 |
Chemie |
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| mind. 2 |
Physik |
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| mind. 4 |
Biologie und Umweltbildung |
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| mind. 6 |
Wirtschaft und Gesellschaft | |||||
Geschichte und Politische Bildung |
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| mind. 5 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung |
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| mind. 6 |
Musik, Kunst und Kreativität | |||||
Musik |
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| mind. 5 |
Kunst und Gestaltung |
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| mind. 6 |
Technik und Design |
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| mind. 6 |
Gesundheit und Bewegung | |||||
Bewegung und Sport |
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| mind. 28 |
Ernährung und Haushalt |
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| mind. 1 |
Verbindliche Übungen |
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Bildungs- und Berufsorientierung |
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| mind. 25 |
Sonstige verbindliche Übungen |
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| -6 |
Schulautonome Schwerpunktsetzung7 |
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Gesamtwochenstundenzahl |
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| 131-135 |
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln:
Wie Anlage 1.
1 In höchstens fünf Pflichtgegenständen (mit Ausnahme des Pflichtgegenstandes Religion) ist bei Vorliegen folgender Bedingungen eine Unterschreitung der Mindestwochenstundenzahl der Stundentafel (Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen) um jeweils eine Wochenstunde zulässig: a) Vorliegen geeigneter Maßnahmen, die sicherstellen, dass alle angeführten Kompetenzbereiche der einzelnen Unterrichtsgegenstände erfüllt werden, und b) Vorliegen eines anspruchsvollen Konzepts, das eine Profilbildung zur Förderung der Interessen, Begabung und Lernmotivation der Schülerinnen und Schüler ermöglicht; der Pflichtgegenstand Digitale Grundbildung ist mit mindestens einer Wochenstunde pro Klasse vorzusehen.
2 Bei gleichzeitiger Führung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung kommt Anlage 8 zur Anwendung; der Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache ist durch den Unterrichtsgegenstand Englisch zu ersetzen und der entsprechende Lehrplan umzusetzen. Der Unterrichtsgegenstand Zweite lebende Fremdsprache ist als Lebende Fremdsprache zu bezeichnen.
3 Bei Führung eines Schwerpunktes im Bereich Sprachen sind mindestens sechs Wochenstunden im Pflichtgegenstand Zweite lebende Fremdsprache über zwei Jahre vorzusehen und der Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache ist als Erste lebende Fremdsprache zu bezeichnen. Als zweite lebende Fremdsprache kann auch eine Volksgruppensprache gewählt werden. Anstelle der zweiten lebenden Fremdsprache kann auch Latein angeboten werden. Bei gleichzeitiger Führung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung ist der Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache durch den Unterrichtsgegenstand Englisch zu ersetzen und der Unterrichtsgegenstand Zweite lebende Fremdsprache ist als Lebende Fremdsprache zu bezeichnen.
4 Falls Geometrisches Zeichnen nicht als schulautonomer Pflichtgegenstand geführt wird, sind die Kompetenzbeschreibungen von Geometrisches Zeichnen im Pflichtgegenstand Mathematik (mindestens 15 Wochenstunden) zu integrieren. Bei Führung eines MINT- (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaft-Technik) bzw. NAWI- (naturwissenschaftlichmathematischen) Schwerpunktes ist der Pflichtgegenstand Geometrisches Zeichnen mit mindestens zwei Wochenstunden zu dotieren.
5 In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Die darüber hinausgehenden Stunden können geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6 Weitere verbindliche Übungen können eingerichtet werden; ihr Ausmaß ist schulautonom festzulegen und mit der Dotation der übrigen Pflichtgegenstände sowie der schulautonomen Schwerpunktsetzung abzustimmen.
7 Zur Vertiefung im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände oder in der schulautonomen Schwerpunktsetzung in Form von schulautonomen Pflichtgegenständen.
2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden1 | Summe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Sprachen | |||||
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 142 |
Mathematik und Naturwissenschaften | |||||
Mathematik | 4 | 4 | 4 | 3 | 153 |
Digitale Grundbildung | 1 | 1 | 1 | 1 | 4 |
Chemie | – | – | – | 2 | 2 |
Physik | – | 1 | 2 | 2 | 5 |
Biologie und Umweltbildung | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Wirtschaft und Gesellschaft | |||||
Geschichte und Politische Bildung | – | 2 | 2 | 2 | 6 |
Geografie und wirtschaftliche Bildung | 2 | 1 | 2 | 1 | 6 |
Musik, Kunst und Kreativität | |||||
Musik | 2 | 1 | 1 | 1 | 5 |
Kunst und Gestaltung | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 |
Technik und Design | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 |
Gesundheit und Bewegung | |||||
Bewegung und Sport | 8 | 7 | 7 | 7 | 29 |
Ernährung und Haushalt | – | 1 | – | – | 1 |
Verbindliche Übung | |||||
Bildungs- und Berufsorientierung | – | – | 0-1x | 0-1x | 1x4 |
Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 34 | 33-34 | 34-35 | 135 |
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht und Bemerkungen zu den Stundentafeln:
Wie Anlage 1.
1 In den Pflichtgegenständen Geografie und wirtschaftliche Bildung, Musik sowie Kunst und Gestaltung weicht die Summe der Wochenstunden von Anlage 1, Sechster Teil, Z 2, lit. e, ab. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung und Gestaltung des Unterrichtes durch eine Anpassung der Ziele und Vorgaben zu berücksichtigen.
2 Bei gleichzeitiger Führung einer Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung kommt Anlage 8 zur Anwendung; der Unterrichtsgegenstand Lebende Fremdsprache ist durch den Unterrichtsgegenstand Englisch zu ersetzen und der entsprechende Lehrplan umzusetzen.
3 Geometrisches Zeichnen ist im Pflichtgegenstand Mathematik zu integrieren. Die integrativ zu vermittelnden Kompetenzbeschreibungen von Geometrisches Zeichnen werden im Lehrplan des Unterrichtsgegenstandes Mathematik angeführt.
4 In der 3. bzw. 4. Klasse als eigener Unterrichtsgegenstand im Ausmaß von insgesamt mindestens einer Wochenstunde. Zusätzlich 32 Jahresstunden in der 3. bzw. 4. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
3. Stundentafel der Deutschförderklassen
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen:
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester |
Deutsch der Deutschförderklasse | 20 |
Religion | 2 |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1 | x2 |
Gesamtwochenstundenzahl | x3 |
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Stundentafel der Mittelschule (Anlage 1, sechster Teil, Ziffer 2 lit. f).
_____________________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Sportmittelschule; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Sportmittelschule.
SIEBENTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
ACHTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1 (ausgenommen Pflichtgegenstand Bewegung und Sport). Bei gleichzeitiger Führung der Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der englischsprachigen Ausbildung ist anstatt Lebender Fremdsprache der Pflichtgegenstand Englisch zu führen (siehe Anlage 8).
Der Lehrplan für den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport lautet:
BEWEGUNG UND SPORT FÜR SCHULEN UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER SPORTLICHEN AUSBILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (1. bis 4. Klasse):
Der Bewegungs- und Sportunterricht hat die Aufgabe, dass Schülerinnen und Schüler umfassende bewegungs- und sportbezogene Handlungskompetenzen (Fach-, Methoden-, Sozial- und Selbstkompetenz), ein individuelles Bewegungs- und Sportverständnis sowie eine grundlegende Bewegungsbereitschaft für ein achtsames, verantwortliches und selbstbestimmtes sportliches Handeln erwerben.1
Der Unterricht ist von folgenden Absichten geprägt:
- – Erweiterung von Bewegungserfahrungen auf der Basis einer breiten koordinativen und konditionellen Grundlagenschulung um ein umfassendes Körperkonzept und Körperbewusstsein zu entwickeln;
- – Erlernen von grundlegenden Bewegungsformen und Sportarten mit dem Ziel der Aneignung von Fertigkeiten und Wissen – unter Berücksichtigung von Aspekten wie Sicherheit, Gesundheit und selbstverantwortlichem Handeln;
- – Übernahme von vorgegebenen und Entwicklung von persönlichen Zielvorstellungen sowie Ausbildung entsprechender Handlungsbereitschaft;2
- – reflexive Auseinandersetzung mit bewegungs- und sportbezogenen Lernanlässen;
- – Entwicklung und Reflexion von Leistungsbereitschaft, Leistungsrealisierung und wettkampforientiertem Sporttreiben;
- – Motivation und Freude an Bewegung, Spiel und Sport erfahren;
- – Bereitschaften und Fähigkeiten entwickeln (auch über die Schulzeit hinaus) Spiel, Sport und Bewegung für sich und andere anzuregen, zu organisieren und zu leiten;
- – Kooperation mit und Hinführen zu außerschulischen Sporteinrichtungen (Sportvereine, Sportverbände, ...) zur Vertiefung des Sportartenkönnens sowie Kennenlernen von Funktionen (zB Übungsleiter und Übungsleiterin, Trainer und Trainerin, Funktionär und Funktionärin) als zukünftige Arbeitsmöglichkeiten im Sportvereins- bzw. verbandswesen;
- – Hinterfragen der gesellschaftlichen Bedingungen von Bewegung und Sport in ihrer Genese (ua. kulturhistorischer Ursprung bestimmter Sportarten und damit verbundene implizite Wirkungen)8, ihrem Geltungsanspruch (ua. Bedeutung von Gesundheit, Instrumentalisierungsdebatte) und der Bedeutung für die Gesellschaft sowie Diskussion von ethischen Implikationen (ua. Verletzungsrisiko, ökologischer Impact von Sport).7
Auf der Basis dieser Zielvorstellungen sollen Schülerinnen und Schüler die Bedeutung von Bewegung und Sport vor dem Hintergrund ihrer Lebensentwürfe (Bewegung und Sporttreiben für sich, im sozialen Umfeld, im Verein und in der Familie) prüfen und weiterentwickeln.
Didaktische Grundsätze (1. bis 4. Klasse):
In den Kompetenzbereichen des Jahrgangs für Schulen unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung werden jeweils jene Kompetenzziele beschrieben, deren Entwicklung bis zu einer bestimmten Klasse abgeschlossen sein soll. Für die Kompetenzentwicklung der Schülerinnen und Schüler und die Sicherung des Lernerfolges sind daher nachfolgende Hinweise für die Lern- und Aufgabenkultur bedeutsam:
- – Setzen von lernwirksamen Entwicklungsreizen auf physischer, psychischer, sozialer und kognitiver Ebene;
- – systematisches Erlernen, Üben, Variieren und Verbessern sowohl im Rahmen von offenen (ua. erfahrungsorientierten, kooperativen, spielerischen und projektorientierten) Lernangeboten und -formen mit selbstständigen Erarbeitungsphasen als auch in geschlossenen, instruktiven Vermittlungsformen (ua. Übungsreihen);
- – Einbeziehung und Nutzung relevanter Lernunterlagen sowie von persönlichen Aufzeichnungen der Schülerinnen und Schüler (Sammelmappe);
- – Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler in die an Lernzielen sowie am Bildungsgehalt orientierte Unterrichtsgestaltung2 (ua. Planung, Gestaltung und Reflexion des Unterrichts, auch in Fragen der Trainingsgestaltung);
- – Abstimmung der Sozialformen auf das jeweilige Kompetenzziel;
- – Vermittlung kognitiver Grundlagen zur Leistungsverbesserung10;
- – Analyse der Strukturen von erworbenen Fertigkeiten, um diese in unterschiedlichen Bewegungskontexten nutzen zu können (Transfer);
- – Einsatz unterschiedlicher Aufgabenformate zum Erwerb von Kompetenzen und zur Erhebung des Kompetenzstands sowie zur Leistungsfeststellung;
- – Einsatz gezielter Aufgabenstellungen, um Bewegen und Sport außerhalb des Sportunterrichts anzuregen (Hausaufgaben).1
Schulorganisatorische Hinweise:
- – Im Rahmen von Schulveranstaltungen soll ein vertiefender Kompetenzerwerb gezielt und inhaltsbezogen erfolgen;
- – Zur Unterstützung und Erweiterung des Kompetenzerwerbs sind Erfahrungen aus der Teilnahme an Sportfesten und Schulwettkämpfen hinsichtlich ihrer Möglichkeiten umzusetzen;
- – Eine Abstimmung im Fachteam zur weiteren Konkretisierung/Umsetzung des Lehrplans über alle Klassen ist vorzunehmen, entsprechende Konzepte sind auszuarbeiten;
- – Impulse zur Nutzung weiterer Bewegungsangebote im Sinne einer bewegungsorientierten Schulkultur sind in der Schule einzubringen.
Dieser Lehrplan greift folgende übergreifende Themen auf: Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung1, Entrepreneurship Education2, Interkulturelle Bildung5, Politische Bildung7, Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung8, Sprachliche Bildung und Lesen10, Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung11, Verkehrs- und Mobilitätsbildung12
Zentrale fachliche Konzepte (1. bis 4. Klasse):
Zentrale fachliche Konzepte bilden Betrachtungsperspektiven auf den Unterrichtsgegenstand „Bewegung und Sport" ab, und zwar solche von Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie der Fachwissenschaft. Sie schließen an die Vorerfahrungen und das Wissen der Schülerinnen und Schüler an und bilden gleichzeitig eine immer wiederkehrende Struktur des fachlichen Denkens und Handelns, aus der sich die Kompetenzbereiche und Kompetenzen des Unterrichtsgegenstandes ableiten, Unterrichts- und Lernprozesse entwickeln sowie Reflexionsmöglichkeiten erschließen.
Mensch und Bewegungswelt
Sich-Bewegen als konstituierendes Phänomen der Körperlichkeit. Handeln und insbesondere Reflektieren in der wechselseitigen Auseinandersetzung mit der sozialen und materialen Umwelt formen Fassetten des Selbstkonzepts.
Sport und Sinn
Bewegen und Sporttreiben sind sinnoffene Phänomene, die durch die Sporttreibenden individuell, aber auch in sozialen Gruppen mit Sinn gefüllt werden.1 Die Sinnperspektiven haben auch eine bedeutsame motivationale Funktion:
- – Leisten und Leistung in Sach-, Selbst- und Sozialbezug erfahren, verstehen und reflektieren;
- – sich selbst und etwas wahrnehmen, gestalten und darstellen;
- – sich selbst und etwas erleben und wagen;
- – um etwas (Ziele), mit etwas (Materialien) und als etwas (Funktionen, Rollen, Positionen) spielen;
- – Bewegungsbeziehungen im Sport erleben und reflektieren: miteinander (kooperieren), gegeneinander (konkurrieren), füreinander (helfen, unterstützen) und nebeneinander;
- – gesundheitliche Wirkungen erfahren.
Mensch und Gesellschaft
Bewegung und Sport finden vor dem Hintergrund sozialer und kultureller Vielfalt und Diversität statt. Dies wird im unterrichtlichen und sportlichen Handeln sichtbar und kann aus gesellschaftspolitischen Perspektiven reflektiert werden (Kommunikationsprozesse und -strukturen, gruppendynamische Themen wie Macht, Führen und Folgen, Umgang mit Diversität, Inklusion und Exklusion, Ökologie, Demokratiebildung).8, 11
Kompetenzmodell und Kompetenzbereiche (1. bis 4. Klasse):
Der Lehrplan der Sekundarstufe I basiert auf einem übergeordneten Bildungsstandard mit einem zweidimensionalen Kompetenzmodell für Bewegung und Sport. Dieses hat die Form einer Matrix: Die erste Achse stellt die vier Handlungsdimensionen dar. Die zweite Achse umfasst die Inhaltsdimensionen, wobei sich diese auf die konkreten Schulsportarten sowie die Sinndimensionen des Sporttreibens (Grundlagen, Spielen, Leisten, Darstellen und Gestalten, Gesundheit und Erlebnis) beziehen.
Die vier Handlungsdimensionen des Kompetenzmodells sind:
- – FACHKOMPETENZ: bedeutet, sensomotorische Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie fachbezogenes Wissen in unterschiedlichen Sportarten und Bewegungshandlungen anwenden sowie auf neue Aufgaben transferieren und motorische Aufgabenlösungen reflektieren zu können;
- – METHODENKOMPETENZ: umfasst das Wissen und Interesse, bewegungs- und sportbezogene Lernprozesse und Lernarrangements („Lernen lernen“)10 zu verstehen, zu planen, zu organisieren, durchzuführen und auszuwerten;2
- – SOZIALKOMPETENZ: bezieht sich auf das Wissen und die Bereitschaft, das eigene Handeln in Gruppen und soziale Interaktionsmuster im Sport bewusst wahrzunehmen, zu beeinflussen, mit zu gestalten und zu reflektieren;1, 2
- – SELBSTKOMPETENZ: inkludiert das Wissen und die Bereitschaft, sich mit persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen in unterschiedlichen Bewegungsbereichen auseinander-zu-setzen, deren Bedeutung für sich selbst zu erschließen und in ein entwicklungsförderliches Selbstkonzept einzubinden (Gesamtbild der eigenen Persönlichkeit).2
Kompetenzbeschreibungen, Lehrstoff (1. bis 4. Klasse):
1. bis 4. klassenübergreifende Fachkompetenz:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ihre individuellen koordinativen und konditionellen Fähigkeiten und Fertigkeiten in unterschiedlichen Situationen altersadäquat zeigen.
1. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schülern können
- – im Rahmen kleiner Bewegungs- und Sportspiele grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik und Anwenden von Regeln demonstrieren und Wissen dazu wiedergeben;
- – grundlegende Bewegungsfertigkeiten in den Bereichen Laufen, Springen, Werfen/Stoßen ausführen und Technikmerkmale beschreiben;
- – grundlegende rhythmische und kreative Bewegungen in den Bereichen Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste ausführen;8
- – grundlegende Gewandtheit in Zweikämpfen/Selbstverteidigung umsetzen;
- – turnerische Grundfertigkeiten in vielfältigen Bewegungssituationen ausführen und beschreiben.
Anwendungsbereiche
Kleine Bewegungs- und Sportspiele
- – Spielobjekte auch in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik);
- – Bewegungen von Mitspielerinnen und Mitspieler erkennen und darauf situationsgerecht reagieren (Taktik).
Laufen, Springen, Werfen/Stoßen
- – Grobformen leichtathletischer Disziplinen ausführen sowie grundlegende Bewegungsmerkmale beschreiben;
- – aus verschiedenen Positionen starten und kurze Strecken sprinten sowie das Alter in Minuten gleichmäßig laufen;
- – den Anlauf in weite/hohe Sprünge mit linkem und rechtem Bein umsetzen;
- – Gegenstände mit Dreischritt Anlauftechnik weit werfen.
Gymnastik, Tanz und Bewegungskünste
- – Rhythmen erkennen und in Bewegung umsetzen sowie vorgegebene Bewegungen rhythmisch nachmachen;
- – sich durch einfache Tanzformen und Bewegungskünste ausdrücken;
- – Gymnastik ohne und mit Handgerät ausführen;
- – einfache Bewegungskünste ohne und mit verschiedenen Materialien und Geräten ausführen.
Zweikämpfe/Selbstverteidigung
- – Körperkräfte und deren Wirkung (Macht und Gewalt) erkennen;
- – Grenzen erkennen und setzen; Stopp Signale setzen und beachten;12
- – sicher fallen und abrollen. (Fallschule).
Turnerische Grundfertigkeiten
- – vielfältige Bewegungsformen am Boden, an Geräten und Gerätekombinationen: stützen, hangeln, klettern, schaukeln, schwingen, rollen, drehen, auf stabilen und labilen Unterlagen und Geräten balancieren;
- – beidbeinig von einem Sprunggerät abspringen und sicher landen;
- – normierte Turnelemente auf grundlegendem Niveau ausführen (zB Turn10).
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Üben und Trainieren benennen.
Anwendungsbereiche
- – wesentliche Bewegungsmerkmale ausgewählter sportlicher Bewegungen beschreiben (Bewegungslernen);10
- – Turngeräte sicher nutzen sowie Gefahrenquellen und Sicherheitsmaßnahmen nennen (Sicherheit);
- – die Bedeutung von Hygiene und zweckmäßiger Ausrüstung für die sportliche Tätigkeit erklären (Gesundheit).
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – in Kleingruppen situationsadäquat und zielorientiert kommunizieren und kooperieren.
Anwendungsbereiche
- – Gruppenregeln verstehen, kommunizieren, vereinbaren und überprüfen;
- – persönliches Verhalten in (Klein-) Gruppen auf allgemeiner Ebene wahrnehmen und beschreiben;
- – grundlegende Aspekte von Kommunikationsprozessen in Gruppen nennen (ua.: Wie wird miteinander gesprochen? Wie wird zugehört? Auf wen wird reagiert?)5;
- – eigene Rolle bei Gemeinschaftsaufgaben wahrnehmen (zB Geräteaufbau).
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – den Körper und die eigene körperliche Leistungsfähigkeit wahrnehmen.
Anwendungsbereiche
- – körperliche Abläufe wie Anstrengung – Ermüdung – Erholung und konditionelle Fähigkeiten (Kraft, Ausdauer, Beweglichkeit, …) wahrnehmen und das Körpererleben in einfacher Weise versprachlichen.
2. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – grundlegende Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in Spielsituationen und vereinfachten Sport- und Rückschlagspielen in den Bereichen Technik, Taktik und in der Regelkunde im Spiel demonstrieren;
- – ihr technisches Fertigkeitsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf zeigen;
- – einfache Grundelemente gestalterischer Bewegungsformen in Gymnastik, Tanz, Bewegungskünsten ausführen;
- – einfache Techniken in Kampfformen/Selbstverteidigung anwenden;
- – turnerische Grundfertigkeiten an verschiedenen Geräten und am Boden in vielfältigen Bewegungssituationen demonstrieren und in ihren Grundlagen beschreiben;
- – einfache sportartspezifische Techniken mit einem gleitenden Sportgerät sicher anwenden sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und sicherheitsrelevante Bestimmungen (zB Pistenregeln) wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des Schulforums auch in eine andere Schulstufe verlegt werden);
- – sicher in zwei Schwimmlagen in der Grundtechnik schwimmen, tauchen und ins Wasser springen sowie Bewegungsmerkmale beschreiben und Baderegeln wiedergeben. (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des Schulforums auch in eine andere Schulstufe verlegt werden).
Anwendungsbereich
Vereinfachte Sport- und Rückschlagspiele
- – Spielobjekte, auch unter Wettkampfbedingungen, in Bewegung annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen (Technik);
- – Spielpositionen einnehmen, Zuspielmöglichkeiten erkennen (Taktik).
Lauf, Sprung und Wurf
- – vielfältige Spiel-, Trainings- und Wettkampfformen durchführen;
- – variantenreiche leichtathletische Techniken auch mit alternativen Übungsgeräten erproben.
Gymnastik, Tanz, Bewegungskünste
- – gymnastische Elemente mit Geräten ausführen;
- – einfache Tanzelemente variieren und kombinieren, erfinden und gestalten.
Kampfformen/Selbstverteidigung
- – einfache Elemente der Selbstverteidigung sowie nonverbale und verbale Signale erkennen und deren Wirkung reflektieren.
Turnerische Grundfertigkeiten
- – die Technik beim Turnen am Boden und an Geräten vorzeigen;
- – normierte Turnelemente mit dem Fokus auf Technik, Haltung und Dynamik ausführen und verbinden;
- – Sprungbewegungen ausführen und sicher landen.
Schwimmen
- – Verhalten des Körpers im und unter Wasser wahrnehmen;
- – Schwimmabzeichen (zB Fahrtenschwimmer/Allroundschwimmer) erwerben;
- – Wettkämpfe mit richtiger Technik bestreiten.
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln erklären.10
Anwendungsbereiche
- – Wissen über Bewegungsmerkmale anwenden, um Mitschülerinnen und Mitschüler in Lernprozessen zu unterstützen (Bewegungslernen);
- – Gefahren und Gefahrensituationen erkennen, begründen sowie Sicherheitsmaßnahmen verstehen (Sicherheit);
- – funktionelle und gesundheitsförderliche Bewegungsmuster vorzeigen und erklären, (Alltags-) Bewegungen funktionell und anatomisch richtig ausführen (Gesundheit);
- – Grundsätze der Hygiene und Körperpflege beachten (Gesundheit);
- – einfache organisatorische Aufgaben übernehmen (Organisation).
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – faires und nicht faires Verhalten differenzieren und sich selbst fair verhalten.5, 7
Anwendungsbereiche
- – an Verhaltensvereinbarungen mitwirken, diese überprüfen und Abweichungen lernwirksam benennen;
- – Gruppenziele in kleinen Gruppen definieren;2
- – eigene Regelverstöße erkennen und Konsequenzen akzeptieren.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die eigene sportliche Leistungsfähigkeit in Bezug auf sportliche Anforderungen wahrnehmen und im Hinblick auf weitere sportliche Entwicklungen realistisch einschätzen.
Anwendungsbereiche
- – geeignete individuelle Ziele setzen sowie Kriterien zur Zielerreichung festlegen;2
- – die Anteile von Anstrengung, eigenen Fähigkeiten sowie äußeren Einflüssen (ua. erlebte Sicherheit in der Klassengemeinschaft) an der Zielerreichung erkennen und für Motivation und Lernen nutzen.
3. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik in Sport- und Rückschlagspielen demonstrieren und regelkonform anwenden;
- – ihr individuell gesetztes technisches Fertigkeits- und Leistungsniveau in den leichtathletischen Disziplinen Lauf, Sprung und Wurf erreichen und einfache Prinzipien des Übens und Trainierens nennen;
- – einfache Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz und Bewegungskünsten verbinden und präsentieren;
- – in kleinen Kämpfen/bei der Selbstverteidigung einfache technische und taktische Elemente einsetzen sowie vereinbarte Regeln einhalten;
- – am Boden und an Geräten (zB Barren, Reck, Kasten, Schwebebalken, Trampolin, Ringe) Übungsverbindungen mit richtiger Technik ausführen, sensorisches Feedback nutzen und anhand von Bewegungsmerkmalen andern Rückmeldung geben;
- – einfache sportartspezifische Techniken mit einem rollenden Sportgerät sicher anwenden und auf Sicherheit und Gefahren achten.12 (Diese Kompetenz kann auf Beschluss des Schulforums auch in eine andere Schulstufe verlegt werden).
Anwendungsbereiche
Sport- und Rückschlagspiele
- – in Rückschlagspielen das Spielobjekt im Spiel halten (annehmen, zuspielen, führen und ein Ziel treffen) (Technik);
- – sportspielspezifische Technikelemente mit unterschiedlichen Bällen und Übungsgeräten durchführen;
- – individual- und gruppentaktische Grundlagen (freilaufen, anbieten, formieren, …) im Spiel kennen, anwenden und reflektieren (Taktik).
Boden- und Gerätturnen
- – gebundene Formen (zB Turn10) und offene Formen (zB Parkour/Freerunning) des Turnens zeigen.
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen im sportlichen Handeln berücksichtigen und nutzen.
Anwendungsbereiche
- – wesentliche Merkmale der eigenen Bewegungsausführung und der Bewegung anderer wahrnehmen, beschreiben und die Information für Lernprozesse nutzen (Bewegungslernen);10
- – bei Bewegungsausführungen sichern und Hilfestellungen anwenden, die das Erlernen von Bewegungen unterstützen (Sicherheit und Lernen);
- – Auswirkungen von sportlicher Belastung und Erholung auf den Körper beschreiben (Gesundheit);
- – organisatorische Aufgaben verstehen und übernehmen (Organisation).2
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eigene Meinungen und Interessen einbringen sowie die von anderen wahrnehmen und sich damit auseinandersetzen. 8, 5
Anwendungsbereiche
- – Positionen in Sportspielen (Gruppen- und Teamtaktik) und Funktionen in Gruppen (Schiedsrichter/in, Trainer/in, Kapitän/in, ...) wahrnehmen und reflektieren;
- – Rollen in Gruppen erkennen, Schülerinnen und Schülern sowie Gruppen in sozial passender Weise Feedback geben und ein solches selbst annehmen.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – eigene Emotionen wahrnehmen und regulieren.
Anwendungsbereiche
- – Emotionen anderer Schülerinnen und Schüler im sportlichen Handeln einschätzen können und sich dazu in Beziehung setzen.
4. Klasse:
Kompetenzbereich Fachkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – erweiterte Spielfähigkeiten und Spielfertigkeiten in den Bereichen Technik, Taktik unter Wettkampf-/Leistungsbedingungen in Sport- und Rückschlagspielen unter Einhaltung der Regeln demonstrieren;
- – im Rahmen der Teilnahme an einem leichtathletischen Mehrkampf die individuell optimale Leistung erbringen sowie Merkmale leichtathletischer Fertigkeiten kennen, beobachten und anderen rückmelden;
- – komplexe Bewegungsfolgen in Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünsten verbinden und präsentieren;
- – einfache Abwehr- und Befreiungstechniken und -taktiken in kleinen Kämpfen/Selbstverteidigung/Kampfsport regelgerecht und fair anwenden;
- – Übungsverbindungen am Boden und an Geräten aus dem Turn10 auf technisch korrektem Niveau in gebundenen und offenen Formen ausführen sowie anhand von Prinzipien der Bewegungslehre beschreiben und reflektieren.
Anwendungsbereiche
Sport- und Rückschlagspiele
- – wettkampfnahes Technik- und Taktiktraining durchführen; an Wettkämpfen teilnehmen;
- – Selbständig Spiele durchführen; Spiele leiten.
Gymnastik/Akrobatik/Tanz/Bewegungskünste
- – Einzel- und Gruppenchoreografie, Vorführungen; tänzerische, gymnastische und akrobatische Bewegungsformen zeigen.
Boden- und Gerätturnen
- – an Wettkämpfen teilnehmen und Übungen formvoll präsentieren;
- – gegenseitig sichern und Hilfestellung leisten.
Kompetenzbereich Methodenkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – wesentliche Kriterien und Rahmenbedingungen für das sportliche Handeln bewerten.
Anwendungsbereiche
- – die Qualität von Bewegungsausführungen nach vorgegebenen Kriterien beobachten, bewerten sowie Methoden zur Verbesserung kennen und anwenden (Bewegungslernen);
- – angemessene Sicherheitsmaßnahmen vorausschauend treffen und sachgerecht umsetzen (Sicherheit);
- – geeignete Übungen zur Dehnung, Kräftigung und Mobilisation auswählen und korrekt ausführen (Gesundheit);
- – Bei Wettkampforganisation und -durchführung wesentliche Aufgaben übernehmen (Organisation).2
Kompetenzbereich Sozialkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – gruppendynamische Prozesse in der Grundstruktur erkennen, beschreiben und bewusst mitgestalten sowie Machtverhältnisse reflektieren.5, 7
Anwendungsbereiche
- – eigene Interessen bei Entscheidungsprozessen beschreiben;
- – in Aufgabenstellungen die unterschiedlichen Kompetenzen der Gruppenmitglieder benennen und nutzen.
Kompetenzbereich Selbstkompetenz
Die Schülerinnen und Schüler können
- – körperlicher Aktivität und Sport einen persönlichen Sinn geben.
Anwendungsbereiche
- – eigene Bewegungsvorlieben erkennen;
- – Anstrengungsbereitschaft und Anstrengungsrealisierung reflektieren;
- – Bewegung- und Sportmöglichkeiten außerhalb der Schule erkunden und im Hinblick auf individuelle Interessen überprüfen.12
1Bildungs-, Berufs- und Lebensorientierung | 2Entrepreneurship Education | 3Gesundheitsförderung |
4Informatische Bildung | 5Interkulturelle Bildung | 6Medienbildung |
7Politische Bildung | 8Reflexive Geschlechterpädagogik und Gleichstellung | 9Sexualpädagogik |
10Sprachliche Bildung und Lesen | 11Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung | 12Verkehrs- und Mobilitätsbildung |
13Wirtschafts-, Finanz- und Verbraucher/innenbildung |
|
|
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
C. FREIGEGENSTÄNDE
Siehe Anlage 1.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Anlage 1.
E. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage 1, achter Teil, Abschnitt F.
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen sind die jeweiligen „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die jeweiligen „Kompetenzbeschreibungen und Anwendungsbereiche, Lehrstoff“ wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Schlagworte
Unterrichtsdurchführung, Schulwettkampf, Konditionstraining, Kernbereich, Bildungsaufgabe, Sachkompetenz, Selbstkompetenz, Körpererfahrung, Personenwürde, Entwicklungsniveau, Lernanreiz, Breitensport, Kursform, Lehrverfahren, Einzelarbeit, Bewegungsform, Instruktorin, Trainerin, Funktionärin
Zuletzt aktualisiert am
18.07.2024
Gesetzesnummer
20007850
Dokumentnummer
NOR40263957
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