16. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule Abschlussarbeit
§ 71
Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst einen oder mehrere Pflichtgegenstände des Clusters „Wirtschaftskompetenz“.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
16. Unterabschnitt
Abschlussprüfung an der Handelsschule Abschlussarbeit
§ 71
Das Prüfungsgebiet „Abschlussarbeit“ umfasst einen oder mehrere Pflichtgegenstände des Clusters „Wirtschaftskompetenz“.
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