zum Bezugszeitraum vgl. § 95 Abs. 7 Z 2
4b. Unterabschnitt
Reife- und Diplomprüfung an der Höheren Lehranstalt für Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei
Diplomarbeit
§ 35d.
Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin oder des Prüfungskandidaten
- 1. die besuchte schulautonome Vertiefung oder
- 2. die besuchte schulautonome Vertiefung und den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft, Marketing sowie Verkaufs- und Dienstleistungsmanagement“ oder
- 3. höchstens zwei Pflichtgegenstände aus dem Cluster „Hairstyling, Visagistik und Maskenbildnerei“ und einen weiteren Pflichtgegenstand.
Schlagworte
Reifeprüfung, Verkaufsmanagement
Zuletzt aktualisiert am
06.12.2021
Gesetzesnummer
20007846
Dokumentnummer
NOR40239770
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