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§ 11 Prüfungsordnung AHS

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2012

2. Unterabschnitt

Klausurprüfung Prüfungstermine der Klausurprüfung

§ 11

Die Prüfungstermine für die standardisierten Prüfungsgebiete (Klausurarbeiten und mündliche Kompensationsprüfungen) werden gemäß § 36 Abs. 4 Z 2 und 3 des Schulunterrichtsgesetzes gesondert verordnet.