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§ 3 Gasnetzdienstleistungsqualitätsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2013

2. Abschnitt

Standards Erfüllung der Standards

§ 3

Die in §§ 4 bis 7 sowie §§ 9 bis 11 festgelegten Standards gelten als erfüllt, wenn sie vom Netzbetreiber in 95% oder mehr der entsprechenden Fälle je Standard eingehalten werden.

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