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Anlage3 EWR-Abkommen - Beteiligung Bulgarien und Rumänien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.11.2011

SCHLUSSAKTE

Anlage3

Die Bevollmächtigten

DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT, im Folgenden "Gemeinschaft" genannt,

und

DES KÖNIGREICHS BELGIEN,

DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK,

DES KÖNIGREICHS DÄNEMARK,

DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND,

DER REPUBLIK ESTLAND,

IRLANDS

DER HELLENISCHEN REPUBLIK,

DES KÖNIGREICHS SPANIEN,

DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK,

DER ITALIENISCHEN REPUBLIK,

DER REPUBLIK ZYPERN,

DER REPUBLIK LETTLAND,

DER REPUBLIK LITAUEN,

DES GROSSHERZOGTUMS LUXEMBURG,

DER REPUBLIK UNGARN,

MALTAS,

DES KÖNIGREICHS DER NIEDERLANDE,

DER REPUBLIK ÖSTERREICH,

DER REPUBLIK POLEN,

DER PORTUGIESISCHEN REPUBLIK,

DER REPUBLIK SLOWENIEN,

DER SLOWAKISCHEN REPUBLIK,

DER REPUBLIK FINNLAND,

DES KÖNIGREICHS SCHWEDEN,

DES VEREINIGTEN KÖNIGREICHS GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND,

Vertragsparteien des Vertrages zur Gründung der EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFT, im Folgenden "EG-Mitgliedstaaten" genannt,

die Bevollmächtigten

ISLANDS,

DES FÜRSTENTUMS LIECHTENSTEIN,

DES KÖNIGREICHS NORWEGEN,

im Folgenden "EFTA-Staaten" genannt,

alle zusammen Vertragsparteien des am 2. Mai 1992 in Porto unterzeichneten Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, im Folgenden "EWR-Abkommen" genannt, zusammen im Folgenden "derzeitige Vertragsparteien" genannt, und

die Bevollmächtigten

DER REPUBLIK BULGARIEN,

RUMÄNIENS,

im Folgenden "neue Vertragsparteien" genannt,

die am fünfundzwanzigsten Juli zweitausendsieben in Brüssel zur Unterzeichnung des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum zusammengekommen sind, haben folgende Texte angenommen:

  1. I.Übereinkommen über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum (im Folgenden "Übereinkommen" genannt)II.folgende, dem Übereinkommen beigefügte Texte:

Die Bevollmächtigten der derzeitigen Vertragsparteien und die Bevollmächtigten der neuen Vertragsparteien haben folgende, dieser Schlussakte beigefügte Gemeinsame Erklärungen und sonstige Erklärungen angenommen:

  1. 1.Gemeinsame Erklärung zur rechtzeitigen Ratifikation des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum2.Gemeinsame Erklärung zum Tag des Ablaufs der Geltungsdauer der Übergangsregelungen3.Gemeinsame Erklärung zur Anwendung der Ursprungsregeln nach Inkrafttreten des Übereinkommens über die Beteiligung der Republik Bulgarien und Rumäniens am Europäischen Wirtschaftsraum4.Gemeinsame Erklärung zum Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen5.Gemeinsame Erklärung zur Liechtenstein betreffenden Sektoralen Anpassung im Bereich der Freizügigkeit6.Gemeinsame Erklärung zu den in Protokoll 38a genannten Schwerpunktbereichen7.Gemeinsame Erklärung zu den finanziellen Beiträgen.

Die Bevollmächtigten der derzeitigen Vertragsparteien und die Bevollmächtigten der neuen Vertragsparteien haben folgende, dieser Schlussakte beigefügte Erklärungen zur Kenntnis genommen:

  1. 1.Allgemeine Gemeinsame Erklärung der EFTA-Staaten2.Gemeinsame Erklärung der EFTA-Staaten zur Freizügigkeit der Arbeitnehmer3.Einseitige Erklärung der Regierung Liechtensteins zum Addendum zu Protokoll 38a.

Sie sind ferner übereingekommen, dass das EWR-Abkommen, geändert durch das Anpassungs­protokoll zum Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, und der vollständige Wortlaut aller Beschlüsse des Gemeinsamen EWR-Ausschusses spätestens bis zum Inkrafttreten des Übereinkommens in bulgarischer und rumänischer Sprache abzufassen und von den Vertretern der derzeitigen Vertragsparteien und der neuen Vertragsparteien auszufertigen sind.

Sie nehmen das ebenfalls dieser Schlussakte beigefügte Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über ein Kooperations­programm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Bulgarien zur Kenntnis.

Sie nehmen ferner das dieser Schlussakte beigefügte Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Norwegen über ein Kooperations­programm zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums und der nachhaltigen Entwicklung in Rumänien zur Kenntnis.

Des Weiteren nehmen sie das dieser Schlussakte beigefügte Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und Island aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union zur Kenntnis.

Sie nehmen außerdem das ebenfalls dieser Schlussakte beigefügte Zusatzprotokoll zum Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Königreich Norwegen aus Anlass des Beitritts der Republik Bulgarien und Rumäniens zur Europäischen Union zur Kenntnis.

Sie weisen darauf hin, dass die genannten Übereinkünfte und Protokolle unter der Annahme vereinbart wurden, dass keine Änderungen bei der Beteiligung am Europäischen Wirtschaftsraum eintreten.

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