Bauaufträge
§ 5
Bauaufträge sind entgeltliche Aufträge, deren Vertragsgegenstand
- 1. die Ausführung oder die gleichzeitige Ausführung und Planung von Bauvorhaben im Zusammenhang mit einer der in Anhang II genannten Tätigkeiten, oder
- 2. die Ausführung eines Bauwerkes, oder
- 3. die Erbringung einer Bauleistung durch Dritte gemäß den vom Auftraggeber genannten Erfordernissen, gleichgültig mit welchen Mitteln dies erfolgt,
ist.
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