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Artikel 12 Internationales Tropenholz-Übereinkommen von 2006

Aktuelle FassungIn Kraft seit 07.12.2011

Artikel 12

Beschlüsse und Empfehlungen des Rates

(1) Der Rat bemüht sich, alle Beschlüsse im Konsens zu fassen und alle Empfehlungen in derselben Weise abzugeben.

(2) Kommt ein Konsens nicht zustande, so werden alle Beschlüsse des Rates mit einfacher beiderseitiger Mehrheit gefasst und alle Empfehlungen werden in derselben Weise abgegeben, sofern dieses Übereinkommen nicht eine besondere Abstimmung vorsieht.

(3) Nimmt ein Mitglied Artikel 11 Absatz 2 in Anspruch und werden seine Stimmen auf einer Sitzung des Rates abgegeben, so gilt es für die Zwecke des Absatzes 1 als anwesend und abstimmend.

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2024

Gesetzesnummer

20007662

Dokumentnummer

NOR40135687

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