Aufgaben
§ 26
(1) Der Beirat erörtert und evaluiert:
- 1. die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie im Bundesgebiet sowie in anderen EWR-Staaten und
- 2. die Weiterentwicklung der Kompetenzen des einheitlichen Ansprechpartners.
(2) Der Beirat hat dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend über die Ergebnisse seiner Beratungen zu berichten und gegebenenfalls Empfehlungen auszusprechen.
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