Artikel 36
Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen
Diese Konvention hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten derVertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.
Zuletzt aktualisiert am
18.06.2019
Gesetzesnummer
20007472
Dokumentnummer
NOR40132090
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