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Artikel 36 Konvention über die polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa

Aktuelle FassungIn Kraft seit 10.10.2011

Artikel 36

Verhältnis zu anderen internationalen Verträgen

Diese Konvention hat keine Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten derVertragsparteien, die sich aus anderen internationalen Verträgen ergeben.

Zuletzt aktualisiert am

18.06.2019

Gesetzesnummer

20007472

Dokumentnummer

NOR40132090

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