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§ 1 Prozentsätze für die Verteilung der Ertragsanteile in den Jahren 2011 bis 2014

Aktuelle FassungIn Kraft seit 09.8.2011

§ 1

Die hier geregelten Schlüssel sind bei der Verteilung der Ertragsanteile der Länder und Gemeinden an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben für die Jahre 2011 bis 2014 anzuwenden. Bei den im Jahr 2011 fälligen Vorschüssen auf die Ertragsanteile sind sie ab der Kundmachung dieser Verordnung anzuwenden.

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