vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 25 Europäische Sozialcharta (revidiert)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2011

Artikel 25

Artikel 25 - Das Recht der Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Um die wirksame Ausübung des Rechts der Arbeitnehmer auf Schutz ihrer Forderungen bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers zu gewährleisten, verpflichten sich die Vertragsparteien vorzusehen, dass die Forderungen der Arbeitnehmer aus Arbeitsverträgen oder Arbeitsverhältnissen durch eine Garantieeinrichtung oder durch jede andere wirksame Form des Schutzes gesichert werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)