vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 1 Gewährung eines Bundeszuschusses und sonstiger Förderungen - Kärnten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.7.2011

§ 1

Der Bund gewährt aus Anlass der 90. Wiederkehr des Jahrestages der Volksabstimmung, bei der sich die im Abstimmungsgebiet ansässige Wohnbevölkerung für den Verbleib bei der Republik Österreich entschieden hat, in den Jahren 2011 bis 2015 insgesamt vier Millionen Euro zur Förderung der slowenischsprachigen Bevölkerung, zur Unterstützung von Projekten, die dem harmonischen Zusammenleben und vertrauensbildenden Maßnahmen dienlich sind, für Projekte zur Förderung des Gemeindelebens sowie der wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung in den Gemeinden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)