§ 2
Der Betrag ist wie folgt zu verwenden:
- 1. 2 000 000 Euro gebühren im Jahr 2011 den Gemeinden im Abstimmungsgebiet gemäß Anlage 1 im Verhältnis ihrer Bevölkerungszahl gemäß dem Ergebnis der Volkszählung 2001.
- 2. Der restliche Betrag ist gemäß Anlage 2 zu verwenden.
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