Anlage 1
— ANHANG
Die Slowakische Republik wird bei der Erteilung von Sichtvermerken für den Flugverkehr (Visum A) und für den kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) von der Republik Österreich an nachstehenden Vertretungsbehörden vertreten:
Amman, Haschemitisches Königreich Jordanien |
Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika (Antragsteller mit Aufenthalt in den Staaten Alaska, Arizona, Colorado, Hawaii, Idaho, Kalifornien, Montana, Nevada, Neu Mexiko, Oregon, Utah, Washington, Wyoming und die abhängigen amerikanischen Gebiete). |
Änderungen bei den Dienstorten, an denen eine Vertretung stattfindet, erfolgen im Rahmen eines Notenwechsels zwischen den Vertragsparteien.
Zuletzt aktualisiert am
19.03.2019
Gesetzesnummer
20007301
Dokumentnummer
NOR40213594
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