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Anlage 1 Gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen im Verfahren der Visaerteilung – Durchführung (Slowakei)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.4.2019

Anlage 1

— ANHANG

Die Slowakische Republik wird bei der Erteilung von Sichtvermerken für den Flugverkehr (Visum A) und für den kurzfristigen Aufenthalt (Visum C) von der Republik Österreich an nachstehenden Vertretungsbehörden vertreten:

Amman, Haschemitisches Königreich Jordanien

Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika (Antragsteller mit Aufenthalt in den Staaten Alaska, Arizona, Colorado, Hawaii, Idaho, Kalifornien, Montana, Nevada, Neu Mexiko, Oregon, Utah, Washington, Wyoming und die abhängigen amerikanischen Gebiete).

 

Änderungen bei den Dienstorten, an denen eine Vertretung stattfindet, erfolgen im Rahmen eines Notenwechsels zwischen den Vertragsparteien.

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2019

Gesetzesnummer

20007301

Dokumentnummer

NOR40213594

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