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Artikel 1 Gründung des Europäischen Büros für Kommunikation (ECO) - Änderung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.4.2011

Artikel 1

Das Übereinkommen zur Gründung des Europäischen Büros für Funkangelegenheiten (ERO), (Den Haag, 1993), im Folgenden als "Übereinkommen" bezeichnet, wird geändert. Der volle Wortlaut des geänderten Übereinkommens ist dieser Urkunde als Anlage beigefügt.

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